EuGH: Autokredit jetzt widerrufen !
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Sensationsurteil vom EuGH 09.09.2021 !

(firmenpresse) - EuGH: Autokredit jetzt widerrufen!
Sensationsurteil vom EuGH 09.09.2021!
EuGH bestätigt die Widerrufsmöglichkeit von Autokrediten!
Die lang erwartete Entscheidung des EuGH ist endlich da und verhilft Verbrauchern endlich zu ihrem RECHT!
Lange haben viele deutsche Gerichte die Verbraucherrechte abgeschmettert und Unternehmen geschützt.
Damit ist jetzt endlich Schluss!
Widerrufen Sie jetzt Ihren KFZ-Kredit! Oder andere Darlehensverträge!
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Lassen Sie Ihre Widerrufsmöglichkeiten prüfen!
Der EuGH hat nunmehr nochmals klargestellt, dass die in vielen Auto Kredit-Verträge eingeräumte Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist, da der Verbraucher hier oft noch nicht alle erforderlichen Pflichtangaben erhalten hat.
Oft liegen falsche Angaben in der Widerrufsinformation vor, Berechnungen lassen sich nicht nachvollziehen u.s.w.
Das EuGH hatte bereits am 26.03.2020 klargestellt, dass die Verbraucherrechte in Deutschland einen hohen Stellenwert haben und der Widerruf eines abgeschlossenen Kreditvertrages noch lange Zeit nach dem Abschluss möglich ist, wenn die Widerrufsinformation Fehler aufweist. Dies musste am 09.09.2021 nochmals bestätigt werden, da viele Gerichte sich hierüber hinwegsetzen.
Wenn Sie einen Kreditvertrag als Verbraucher abgeschlossen haben und diesen rückgängig machen wollen, haben Sie derzeit die Möglichkeit hierzu, wenn die Widerrufsinformation fehlerhaft ist.
Da eine Motivationskontrolle rechtlich nicht vorgesehen ist und bei einem Widerruf kein Grund angegeben werden muss, sind Ihre Beweggründe dabei unerheblich (Sie wollen sich von dem Kredit lösen, da Sie ein besseres Auto oder das gleiche Auto günstiger erhalten können, weil Sie sich die Raten nicht mehr leisten können oder Ihnen einfach nur die Farbe des Autos nicht mehr gefällt, Sie neue Konditionen aushandeln wollen u.s.w.)
Sollten Sie als Verbraucher einen Kreditvertrag eingegangen sein (z.B. für ein Auto, eine Küche, ein Handy, ein Motorrad) oder aber nicht nur ein Darlehensvertrag abgeschlossen, sondern auch einen Leasingvertrag bedienen müssen, haben Sie möglicherweise das Recht, diesen Vertrag zu widerrufen.
Lassen Sie Ihre Möglichkeiten bei Interesse prüfen!
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Datum: 17.09.2021 - 09:05 Uhr
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Ansprechpartner: B. Müller
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