Esther Omlin ?ber Urkundenf?lschung - Gesetze und Strafen in der Schweiz
Dr. Esther Omlin informiert ?ber Urkundenf?lschung und Falschbeurkundung.

(firmenpresse) - Dokumente bestimmen das Leben eines jeden Menschen, verr?t Dr. Esther Omlin (https://esther-omlin.ch/). Dazu geh?ren die Schulzeugnisse, Ausweisdokumente, Vertr?ge und vieles mehr. Kurz gesagt: Urkunden bescheinigen den beruflichen Werdegang, die Staatsangeh?rigkeit, den Versicherungsschutz und so ziemlich alles, was einen Menschen ausmacht. Jeder verl?sst sich darauf, dass die ausgeh?ndigten oder auch vorgelegten Dokumente richtig sind und auf korrektem Wege erstellt wurden. Doch was passiert, wenn das nicht der Fall ist?
Wir haben Staatsanw?ltin Esther Omlin zum Thema Urkundenf?lschung gefragt:
Was ist Urkundenf?lschung?
Wann ist Urkundenf?lschung strafbar?
Wie wird Urkundenf?lschung bestraft?
Wie unterscheiden sich Urkundenf?lschung und Falschbeurkundung?
Was passiert beim Gebrauch einer gef?lschten Urkunde?
Kann Urkundenf?lschung verj?hren?
WAS IST URKUNDENF?LSCHUNG?
Unter den Begriff Urkundenf?lschung fallen alle Handlungen, die den Beweiswert von Urkunden durch manipulative Eingriffe ver?ndern. Hierzu geh?ren die Herstellung, die Ver?nderung einer bestehenden Urkunde oder die offensichtliche Verwendung einer falschen oder ver?nderten Urkunde, berichtet Dr. Esther Omlin. Demnach kann eine Urkundenf?lschung auf drei Arten erfolgen.
Die ganze Urkunde wird von einer anderen Person angefertigt. Das bedeutet, dass dieses Dokument nicht von der vermerkten ausstellenden Beh?rde stammt. In diesem Fall spricht die Justiz von einer Totalf?lschung.
Die Urkunde wird verf?lscht, indem Textpassagen oder Titelbezeichnungen hinzugef?gt werden. Beispiele hierf?r sind Doktortitel (Falschbeurkundung).
Es wird eine Blankettf?lschung angefertigt. In diesem Fall wird die echte Unterschrift einer anderen Person mit einem Text zusammengef?gt, der nicht dem Willen dieser Person entspricht.
Bei allen drei Varianten stellt der T?ter oder die T?terin eine unechte Urkunde her.
Das Vertrauen in Urkunden ist aber ein sch?tzenswertes Rechtsgut. Daher kann auch die Ab?nderung einer E-Mail unter die Urkundenf?lschung fallen. Eng verwandt mit der Urkundenf?lschung ist das Erschleichen einer falschen Beurkundung unter Vort?uschung falscher Tatsachen. Alle Varianten der Urkundenf?lschung sind Bestandteil des Strafgesetzbuches ab Art. 251, wei? Dr. Esther Omlin.
WANN IST URKUNDENF?LSCHUNG STRAFBAR?
Wurde die Urkunde vors?tzlich gef?lscht, geht die Justiz von einer strafbaren Handlung aus. Der F?lscher oder die F?lscherin muss wissentlich und willentlich vorgehen und die wesentlichen Bestandteile der Urkunde kennen und wiedergeben. Zus?tzlich zum Vorsatz muss zudem auch die Absicht nachgewiesen sein, dass die Urkunde verwendet werden soll. Zur Verwendung kommt die Absicht, mit dem gef?lschten Dokument zu gewissen Vorteilen (Vorteilsabsicht) zu gelangen. Auch der Plan, mit einer falschen Urkunde eine dritte Person zu sch?digen oder um das Verm?gen zu bringen (Sch?digungsabsicht) f?llt darunter. Das Vorliegen der blo?en Absicht ist aber ausreichend. F?r die Straftat ist es unerheblich, ob der Get?uschte tats?chlich gesch?digt wurde oder tats?chlich ein Vorteil erreicht wurde, schildert Dr. Esther Omlin.
WIE WIRD URKUNDENF?LSCHUNG BESTRAFT?
Das genaue Strafma? orientiert sich bei der Urkundenf?lschung an den Folgen der T?uschung, so Dr. Esther Omlin. Generell handelt es sich aber bei der F?lschung von Dokumenten und Urkunden immer um ein Verbrechen und nicht um ein Kavaliersdelikt. Die Folgen k?nnen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu f?nf Jahre sein. In leichten F?llen liegt diese auch bei drei Jahren. Bei sehr leichten F?llen wird die F?lschung als Bagatellfall eingestuft. In diesen F?llen kann von Gesetzes wegen eine Strafmilderung erfolgen. Die Kriterien f?r einen Bagatellfall sind sehr hoch. Aber nur so ist eine Abgrenzung von schweren Urkundenf?lschungen m?glich. Die Kriterien sind:
Die Bedeutung der gef?lschten Urkunde im Rechtsverkehr?
Wie weit weicht die F?lschung von der wahren Sachlage ab?
Welche Vorteile sollten mit dem gef?lschten Dokument erschlichen werden?
Wie hoch sollte die beabsichtigte Sch?digung ausfallen (Erschleichung von Geld beispielsweise)?
Was sind die Tatmotive?
So ist die Erschleichung einer Freistunde eines minderj?hrigen Sch?lers durch die Unterschriftsf?lschung der Eltern bestimmt keine schwere Urkundenf?lschung, verr?t Dr. Esther Omlin.
Bagatellf?lle k?nnen sein:
F?lschung einer bestehenden Vollmacht aus Bequemlichkeit (KGer GR, 25.08.1970).
F?lschung einer Unterschrift zum Erhalt eines Feriengeldanspruchs vor dem F?lligkeitstag (OGer BE, 28.06.1956, ZBJV 1957, 116).
Zus?tzlich kann Urkundenf?lschung auch als Betrug eingestuft werden. Vor allem dann, wenn jemand gesch?digt wurde. Dies tritt beispielsweise beim Immobilienverkauf gelegentlich zutage. Wird ein Grundst?ck ?berteuert verkauft wegen eines zugrunde liegenden gef?lschten Wertgutachtens, ist dies nicht nur Urkundenf?lschung, sondern auch Betrug.
WIE UNTERSCHEIDEN SICH URKUNDENF?LSCHUNG UND FALSCHBEURKUNDUNG?
Bei der Falschbeurkundung wird eine echte Urkunde um einen unwahren Inhalt erweitert oder erg?nzt. Jedoch ist die Abgrenzung der einfachen schriftlichen L?ge bei einer Falschbeurkundung schwer nachzuweisen, erl?utert Dr. Esther Omlin. Damit auch die Frage, ob es sich um eine strafbare Handlung handelte oder eben nicht. Daher muss die Urkunde im Verh?ltnis zur normalen schriftlichen L?ge eine erh?hte Glaubw?rdigkeit vorweisen. Eine Urkunde gilt als erh?ht glaubw?rdig, wenn allgemeine tats?chliche Garantien die Richtigkeit der Erkl?rung verbriefen und daher einer Urkunde generell ein gewisses Vertrauen zugutekommt (BGE 126 IV 65). Solche Garantien ergeben sich:
Durch die Pr?fungspflicht einer beurkundenden Person, die den Beweis f?r die Wahrheit der Erkl?rung oder des Tatbestandes in der Urkunde bringt.
Aus den gesetzlichen Vorschriften, zum Beispiel den Bilanzvorschriften (OR 958 ff). Darin werden der Aufbau und die wesentlichen Inhalte genau benannter Schriftst?cke exakt gesetzlich vorgegeben.
Allgemein unterscheidet sich eine Falschbeurkundung von einer Urkundenf?lschung in einem wesentlichen Punkt, erkl?rt Dr. Esther Omlin: Der Aussteller der Falschurkunde ist mit dem Aussteller der Urkunde identisch. Bei einer Urkundenf?lschung ist der tats?chliche Aussteller der Urkunde mit dem Aussteller nicht identisch. Wie auch die Urkundenf?lschung ist die Falschbeurkundung ein Verbrechen und kann mit dem gleichen Strafma? geahndet werden.
WAS PASSIERT BEIM GEBRAUCH EINER GEF?LSCHTEN URKUNDE?
Die strafbare Handlung ergibt sich durch den Gebrauch der Urkundenf?lschung oder Falschbeurkundung im Rechtsverkehr mit Dritten, schildert Dr. Esther Omlin. Die Bestrafung entspricht den allgemeinen Vorgaben der Urkundenf?lschung. Dabei ist es auch beim Gebrauch gef?lschter Dokumente unerheblich, ob die T?uschung zum Erfolg f?hrt oder nicht. Die dritte Person muss die Urkunde nicht einmal wissentlich zur Kenntnis nehmen. Der Tatbestand gilt bereits als gegeben, wenn die Urkunde der zu t?uschenden Drittperson zug?nglich gemacht wird. Beispiele hierf?r sind:
Publikation und Erl?uterung inhaltlich falscher Bilanz f?r eine Generalversammlung einer AG.
Einreichen gef?lschter Urkunden zum Erhalt einer Berufsaus?bungsbewilligung.
Vorlegen gef?lschter Bankausz?ge f?r den Erhalt verm?genswirksamer Vorteile.
Abgabe gef?lschter Studienzeugnisse oder Hochschulabschl?sse bei Bewerbungen.
Auch bei der Benutzung gef?lschter Dokumente muss der T?ter oder die T?terin vors?tzlich handeln und die wichtigsten Umst?nde kennen. Ebenso muss die Absicht einer Sch?digung oder Vorteilsnahme vorliegen.
KANN URKUNDENF?LSCHUNG VERJ?HREN?
Eine allgemeing?ltige Verj?hrungsfrist ist beim Strafbestand der Urkundenf?lschung nicht gegeben. Dies liegt unter anderem an den verschiedenen Formen der Urkundenf?lschung und an der unterschiedlich eingestuften Schwere der Tat. Generell verj?hren aber leichte F?lle und das F?lschen von Ausweisen nach sieben Jahren. Die meisten Varianten, wie das Erschleichen einer falschen Beurkundung und Urkundenf?lschung im Amt, verj?hren aber erst nach Ablauf von 15 Jahren. Die Aufnahme ins Strafregister erfolgt bei Bagatellf?llen (?bertretungen) mit einer Busse von unter 5000 Franken oder unter 180 Stunden gemeinn?tziger Arbeit nicht. Eintr?ge zu Geldstrafen, Freiheitsstrafen auf Bew?hrung und Freiheitsstrafen unter einem Jahr bleiben 10 Jahre bestehen. Erst dann erfolgt deren L?schung. Eine Freiheitsstrafe von einem bis zu f?nf Jahren bleibt bis zu 15 Jahre im Strafregister stehen und damit auch im Auszug, berichtet Esther Omlin (https://esther-omlin.ch/) abschlie?end.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
DR. IUR. ESTHER OMLIN - Expertise und Rechtsberatung im nationalen und internationalen Strafrecht, Wirtschaftsrecht und V?lkerrecht:
In Ihrem B?ro in Luzern f?hrt Dr. Esther Omlin als ausserordentliche Staatsanw?ltin oder Oberstaatsanw?ltin Strafuntersuchungen durch, verfasst Rechtsgutachten und Untersuchungsberichte und leistet Beratungsdienste in unterschiedlichen Kompetenzbereichen. DAS VERTRAUEN DER KLIENTEN IST WICHTIG: Dr. Esther Omlin ber?t alle, die mit Strafrecht in irgendeiner Art konfrontiert werden. Dabei liegt der Fokus auf einem vertrauensvollen Umgang mit den Klienten. Als zentrale Anlaufstelle f?r alle strafrechtlichen Belange wird immer nach optimalen L?sungen gesucht. Esther Omlin ist Expertin auf dem Gebiet f?r nationales und internationales Strafrecht und verf?gt zudem ?ber ein breites Netzwerk an Kooperationspartnern aus Staatsanwaltschaft, Anwaltschaft und Treuhand.
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Habsburgerstrasse 16
6003 Luzern
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Datum: 22.09.2021 - 07:57 Uhr
Sprache: Deutsch
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