Elternunterhalt: Kinder haften für ihre Eltern
Vom Gesetz her sind Kinder verpflichtet, für den Unterhalt der Eltern mit ihrem Einkommen und Erspartem einzustehen. Allerdings muss der eigene Lebensstil gewahrt bleiben - zumindest theoretisch. Denn schon der Fragebogen, den das Sozialamt zur Unterhaltsberechnung an die Kinder schickt, hat es in sich. "Das Formular ist neben dem Elternunterhalt auch für den Kinder- und Ehegattenunterhalt gedacht und enthält mehr Fragen als nötig. Füllen Sie das Formular nie ohne Beratung durch einen Anwalt aus", empfiehlt Jürgen Wabbel. "Der Vordruck verleitet dazu, Angaben zu machen, zu denen gar keine Verpflichtung besteht."
Auch die Berechnung des Elternunterhalts sollte man unbedingt von einem Experten prüfen lassen. "Das Sozialamt verwendet gerne Vorschriften zum eigenen Vorteil, obwohl die Rechtslage oft eine andere ist", weiß Rechtsanwalt Wabbel aus Erfahrung.
Am besten ist es, bereits im Vorfeld die Weichen so zu stellen, dass später keine übermäßige Inanspruchnahme durch das Sozialamt droht. "Investieren Sie Ihr Vermögen frühzeitig in eine selbstgenutzte Immobilie oder legen Sie ein Sparkonto an, das bei der Bank ausdrücklich als Immobiliensparkonto geführt wird. Achten Sie bei Lebensversicherungen darauf, dass sie der Altersvorsorge dienen", rät der Autor. "Auch Lebensversicherungsverträge für den Ehepartner und die Kinder sind vor einem Zugriff durch das Sozialamt geschützt."
Ein schlechtes Gewissen gegenüber den Eltern brauche niemand zu haben, meint Jürgen Wabbel. "Durch höhere Zahlungen an das Sozialamt wird lediglich eine Haushaltsstelle aufgefüllt. Der Lebensstandard der Eltern verbessert sich dadurch in keiner Weise."
Hier kassiert das Sozialamt:
Neben dem Einkommen haften Kinder mit ihrem Vermögen für den Unterhalt der Eltern. Zum Vermögen zählen etwa:
- vermietete Eigentumswohnungen
- Bankguthaben
- Aktien und Wertpapiere
- Antiquitäten
- Schmuck und Sammlungen
- unbebaute Grundstücke.
Jürgen Wabbel, Elternunterhalt, Reihe Beck kompakt, Verlag C.H.Beck, 2009,
ISBN 978-3-406-58808-2, 6,80 Euro, www.beck-shop.de/26912
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Datum: 27.04.2010 - 10:59 Uhr
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