Staatliches Sportwettenmonpol grundgesetzwidrig
ID: 19369
Für den Hamburger Medienrechtler Ralph Oliver Graef von der Hamburger Anwaltskanzlei Unverzagt von Have www.unverzagtvonhave.com sind im Spannungsfeld von fiskalischen Zwecken, ordnungspolitischen Zielen und der Berufsfreiheit Privater die bestehenden Restriktionen im Glücksspielrecht nicht mehr haltbar. "Die intensive Bewerbung staatlicher Angebote und damit das Ausnutzen der Spielleidenschaft durch staatliche Anbieter sowie die in den Vordergrund getretenen fiskalischen Interessen lassen eine Einschränkung des Grundrechts auf Berufsfreiheit aus Artikel 12 des Grundgesetzes als nicht mehr verhältnismässig erscheinen", so Graef.
In der Sportwettenbranche wird das Urteil des höchsten deutschen Gerichtes begrüsst: "Endlich hat das Bundesverfassungsgericht juristische Klarheit gebracht. Deutschland ist kurz vor der Fussball-Weltmeisterschaft im eigenen Land in Europa angekommen. Während die Menschen überall in Europa Sportwetten platzieren konnten, standen wir lange Jahre abseits", so Helmut Sürtenich, Vorstand der Düsseldorfer Beteiligungsgesellschaft Stratega-Ost http://www.stratega-ost.de.
Das Karlsruher Urteil sei nicht nur ein positives Signal für die private Konkurrenz, sondern auch für viele Bundesbürger, die auf der Suche nach einem Job seien. "Studien machen nämlich deutlich, dass bei einem Wegfall des staatlichen Monopols Tausende von neuen Arbeitsplätzen in der Wettbranche entstehen werden", so Sürtenich.
Das eigene Unternehmen habe sich einen Startvorteil gegenüber der privaten und staatlichen Konkurrenz verschaffen können. So ist Stratega-Ost seit 2005 auf dem Sportwettenmarkt aktiv und hat über eine einhundertprozentige Tochterfirma, die österreichische Wettcorner GmbH, mittlerweile ein Netz von Ladengeschäften aufgebaut. Damit ist das Unternehmen, das alle gesetzlichen Auflagen erfüllt, für den nun einsetzenden grossen Run auf die Sportwetten bestens gerüstet. In Deutschland verfügt Stratega-Ost bereits über 36 Annahmestellen, diese Zahl soll allerdings in den nächsten Wochen noch mehr als verdoppelt werden. Innerhalb von fünf Jahren sollen bundesweit 300 Ladenlokale etabliert sein.
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: cklemp
Datum: 28.03.2006 - 11:39 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 19369
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Gunnar Sohn
Kategorie:
Medien und Unterhaltung
Meldungsart: Unternehmensinformationen
Versandart: bitte
Freigabedatum: 28.03.06
Diese Pressemitteilung wurde bisher 871 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Staatliches Sportwettenmonpol grundgesetzwidrig"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
medienbüro.sohn (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).