Neue Heizkostenverordnung – was ist zu tun?

Neue Heizkostenverordnung – was ist zu tun?

ID: 1940576

12. November 2021 – Immobilienbetreiber aufgepasst! Am 5. November wurde die novellierte Heizkostenverordnung (HeizkostenV) verabschiedet, sie tritt in Kürze in Kraft. Die Verordnung regelt die Erfassung von Energieverbräuchen in Mehrfamilienhäusern und die Verteilung der zugehörigen Kosten. Grundlage der neuen Bestimmungen sind die Energieeffizienzrichtlinie (Energy Efficiency Directive; EED) der EU und ihre nationale Umsetzung im Gebäudeenergiegesetz (GEG).



(Bild: BRUNATA-METRONA-Gruppe)(Bild: BRUNATA-METRONA-Gruppe)

(firmenpresse) - Mit der EED verfolgt die Europäische Union das Ziel, negative Klimaveränderungen durch eine Senkung des Primärenergieverbrauchs innerhalb der EU bis 2030 um 32,5 Prozent gegenüber dem 2007 prognostizierten Verbrauch zu reduzieren. Die Mitgliedstaaten der EU sind aufgefordert, die Vorgaben der EED in nationales Recht umzusetzen.
Folgende Neuerungen in der HeizkostenV sind für die Wohnungswirtschaft relevant:
•Fernablesbare Erfassungsgeräte – neu installierte Heizkostenverteiler, Warmwasser- und Wärmezähler müssen fernablesbar sein. Bereits vorhandene Geräte, die nicht fernablesbar sind, müssen bis zum 31.12.2026 ausgetauscht werden.
•Unterjährige Verbrauchsinformationen – ab dem 1.1.2022 müssen Wohnungsnutzer, bei denen fernablesbare Erfassungsgeräte im Einsatz sind, mindestens monatlich über ihren Verbrauch informiert werden.
•Ergänzende Abrechnungsinformationen – mit der Jahresabrechnung der Heizkosten erhalten Wohnungsnutzer zusätzliche Informationen zu ihrem Energieverbrauch, um diesen transparenter zu machen. Dazu zählen beispielsweise ein Vergleich mit dem Vorjahresverbrauch der eigenen Wohnung sowie ein Vergleich mit einem normierten Durchschnittsnutzer.
Je nach verwendetem Energieträger sind möglicherweise weitere Angaben zu machen. So muss der Betreiber bei Nutzung von Fernwärme deren spezifischen CO2-Ausstoß angeben, bei Nutzung einer Wärmepumpe den CO2-Ausstoß, der bei der Erzeugung des Betriebsstroms angefallen ist.
Die Unternehmen der BRUNATA-METRONA-Gruppe bieten Immobilienbetreibern die passenden Lösungen, um die Anforderungen der novellierten Heizkostenverordnung zu erfüllen. Mit dem METRONA Funksystem übermitteln alle Erfassungsgeräte die jeweiligen Verbrauchswerte selbsttätig, ohne dass die Wohnungen hierfür betreten werden müssen. Ihre unterjährigen Verbrauchsinformationen können Wohnungsnutzer im BRUNATA-METRONA-Portal online rund um die Uhr einsehen. Die ergänzenden Abrechnungsinformationen erhält jeder Nutzer zukünftig als übersichtlichen Anhang zu seiner Jahresabrechnung.


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Über BRUNATA-METRONA
Die BRUNATA-METRONA-Gruppe zählt deutschlandweit zu den Marktführern für die verbrauchsgerechte Abrechnung von Energie- und Wasserkosten sowie für Lösungen zur nachhaltigen Digitalisierung der Immobilie. Weitere Geschäftsfelder sind Smart Metering, Trinkwasseranalyse und Rauchmelderservice. An unseren drei Standorten Hamburg, Hürth bei Köln und München sowie in 70 Niederlassungen, Gebietsvertretungen und Servicecentern sorgen 1.800 Mitarbeiter für Kundennähe und hohe Termintreue.



PresseKontakt / Agentur:

Christopher Intsiful
PR-Manager

BRUNATA-METRONA
Informationszentrale
Aidenbachstraße 40
81379 München

Tel. 089-78595-639
christopher.intsiful(at)brunata-muenchen.de



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Datum: 12.11.2021 - 17:00 Uhr
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Bau & Immobilien


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Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 12.11.2021

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