Schimmel im Keller: Ist das Inventar versichert?

Schimmel im Keller: Ist das Inventar versichert?

ID: 1941306

R+V-Infocenter: Versicherungsschutz abhängig von Ursache




(firmenpresse) - Wiesbaden, 16. November 2021. Schimmelpilze lieben Feuchtigkeit. In vielen Kellern finden sie ideale Voraussetzungen und befallen neben dem Mauerwerk vielfach auch die dort gelagerten Gegenstände wie Möbel, Vorräte oder Kleidung. Ob die Hausratversicherung für diese Schäden aufkommt, hängt von der Ursache des Schimmelbefalls ab. Darauf weist das Infocenter der R+V Versicherung hin.



Die Ursachen für einen feuchten Keller sind vielfältig. Sie reichen von Wasserschäden über zu hohe Luftfeuchtigkeit bis hin zu marodem Mauerwerk. Doch längere Feuchtigkeit kann nicht nur die Bausubstanz schleichend in Mitleidenschaft ziehen, sondern auch die dort gelagerten Gegenstände. "Schäden durch Schimmel werden oft erst bemerkt, wenn nichts mehr zu retten ist", sagt Expertin Christine Gilles von der R+V Versicherung. Die Folge: Elektrische Geräte, Mobiliar, Vorräte und andere Schätze sind unbrauchbar.



Folgeschäden können versichert sein

Ob eine Versicherung für Schäden an Gegenständen im Keller aufkommt, hängt jedoch von der Ursache ab - und ob diese im Versicherungsvertrag eingeschlossen ist. "Dann gilt der Schutz auch für Folgeschäden", sagt R+V-Expertin Gilles. Ein Beispiel: Die Hausratversicherung deckt Schäden durch Leitungswasser ab. Bei einem Haarriss in der Leitung kann es jedoch passieren, dass dieser lange nicht bemerkt wird - etwa weil die Stelle durch Regale verdeckt wird. Bildet sich deswegen später Schimmel an den Regalen oder sonstigen Gegenständen, deckt die Hausratversicherung dies in der Regel ab. Anders sieht es aus, wenn die Wände durch steigendes Grundwasser oder Regen feucht werden. "Bildet sich dadurch Schimmel am Inventar, greift die Hausratversicherung nicht."



Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

- Überschwemmung und Rückstau durch übergelaufene Gullys gehören zu den so genannten Elementarschäden. Diese können in vielen Policen zusätzlich abgesichert werden.



- Für Hochwasser kann eine Zusatzdeckung für Schäden an Einrichtungsgegenständen, Haushaltsgeräten oder Kleidung in der Hausratversicherung eingeschlossen werden. Das gilt dann auch für Kellerräume.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die "Ängste der Deutschen" ermittelt beispielsweise bereits seit 1992 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.



PresseKontakt / Agentur:

Infocenter der R+V Versicherung c/o Arts & Others
Anja Kassubek
Daimlerstraße 12
61352 Bad Homburg
anja.kassubek(at)arts-others.de
06172/9022-131
http://www.infocenter.ruv.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Webseminar für den Fliesenleger: Vom Bad zur privaten Wellnessoase – Normgerechte Abdichtungsbauarten von Botament Der Allrounder im Alltagstest: Teleskopleiter TeleVario von KRAUSE mit
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 16.11.2021 - 14:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1941306
Anzahl Zeichen: 2322

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitte Römstedt
Stadt:

Wiesbaden


Telefon: 06 11 / 533 - 46 56

Kategorie:

Bau & Immobilien



Diese Pressemitteilung wurde bisher 398 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Schimmel im Keller: Ist das Inventar versichert?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Infocenter der R+V Versicherung (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Drohnenfotos sind nicht immer erlaubt - und nicht überall ...

Wiesbaden, 3. September 2025. Ein Foto von oben eröffnet ganz neue Perspektiven. Darum gehen auch Privatpersonen gerne mit einer Drohne auf Motivjagd. Doch dabei müssen sie den Datenschutz, die Privatsphäre von Dritten und die Sicherheit im Blick ...

Akku leer: Gefahren beim Laden von E-Bikes ...

Wiesbaden, 25. August 2025. E-Bike-Akkus wieder aufladen: In den eigenen vier Wänden ist das kein Problem. Anders sieht es in gemeinschaftlich genutzten Räumen oder am Arbeitsplatz aus. Dort ist eine Erlaubnis notwendig. Darauf macht das Infocenter ...

Wohnung: Noch Gast oder schon Untermieter? ...

Wiesbaden, 18. August 2025. Jeder darf in seiner Wohnung Besuch empfangen - grundsätzlich so oft und so viel er möchte. Erst wenn die Gäste länger als sechs Wochen bleiben, ändert sich die rechtliche Lage. Dann muss der Vermieter eingebunden wer ...

Alle Meldungen von Infocenter der R+V Versicherung


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z