Rechtsschutzversicherung: Leistungsarten Teil 1

Rechtsschutzversicherung: Leistungsarten Teil 1

ID: 194142

Streitigkeiten, Prozesse, Verfahren, Klagen - die Bundesbürger sind in diesem Bereich sehr aktiv. Viele sichern sich deshalb mit einer Rechtsschutzversicherung ab.



(firmenpresse) - Die Leistungen in der Rechtsschutzversicherung sind verschiedene Rechtsbereiche, zu denen der Versicherer Versicherungsschutz bietet. Da die einzelnen Leistungsarten in den verschiedenen Vertragsarten angesprochen werden, sollen zunächst die möglichen Rechtsgebiete erklärt werden.

Schadensersatz-Rechtsschutz:

Der Schadensersatzrechtsschutz dient dazu, eigene Haftpflichtansprüche gegen einen Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung geltend zu machen. Schadensersatz-Rechtsschutz deckt also die Verfolgung eigener Schadensersatzansprüche ab, egal ob sich diese gegen private Personen, Kapitalgesellschaften, den Staat, das Land, die Kommune oder andere öffentlich-rechtliche Institutionen richtet.

Informationen zur Rechtsschutzversicherung finde Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/rechtsschutzversicherung.html

Es ist in der Rechtsschutzversicherung unerheblich, ob es sich beim Schadenersatz-Rechtsschutz um einen Personenschaden mit den damit verbundenen Arzt- und Krankenhauskosten oder Rentenansprüchen handelt oder ein Sachschaden vorliegt, dem erhebliche Reparaturkosten, Abschleppkosten oder Arbeitsaufälle folgen.

Ein Vermögensschaden ist ebenfalls Bestandteil im Schadensersatz-Rechtsschutz, wenn es um Schäden durch Umsatzverlust oder Gewinnausfall geht. Auch Schmerzensgeld fällt in diesen bereich der Rechtsschutzversicherung.

Arbeits-Rechtsschutz:

Der Arbeits-Rechtsschutz ist notwendig, um Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis oder einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zu klären.

Im Prozess vor dem Arbeitsgericht gibt es in erster Instanz keine Erstattung der Anwaltskosten. Jede Partei trägt also selber ihre Kosten, auch wenn der Prozess gewonnen wird, wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht.

Streitigkeiten im öffentlichen Dienst ergeben sich u. a. aus der Einstufung in Besoldungsgruppen, wegen einer Versetzung zu einer anderen Dienststelle oder wegen der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis.



Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergeben sich in der Regel Streitigkeiten durch die ordentliche oder fristlose Kündigung, wegen Urlaubsansprüchen oder der Entlohnung. Aber auch Ansprüche wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld führen häufig zu Rechtsstreitigkeiten. Aber auch die Zeugniserteilung kann Auslöser eines Rechtsstreites sein.

Bildquelle: Freelancer0111, www.pixelio.de

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