Steuerhinterziehung in Höhe von 19 Millionen Euro aufgedeckt

Steuerhinterziehung in Höhe von 19 Millionen Euro aufgedeckt

ID: 194294

Zweite Thüringer Praktikertagung zum Steuerstrafrecht

Erfurt • Die rechtliche Verwendung von Daten-CDs aus dem Ausland, der bundesweite Anstieg der Selbstanzeigen und weitere Themen der aktuellen Rechtssprechung werden auf der heutigen Tagung des Thüringer Arbeitskreis Steuerstrafrecht e.V. in Erfurt diskutiert.



(firmenpresse) - In Deutschland zeigten sich bis zum 21. April 2010 mehr als 16.000 Personen selbst steuerrechtlich an. Dies brachte dem Staat zusätzliche Einnahmen von schätzungsweise mehreren hundert Millionen Euro. Auf Landesebene verzeichnete Baden-Württemberg die meisten Meldungen. In Thüringen lag die Zahl bis Mitte März bei gerade mal 19 Selbstanzeigen und damit im bundesweiten Vergleich auf einer der letzten Positionen. In den vergangenen zwei Monaten wurden 37 Selbstanzeigen, die insgesamt 1,7 Millionen Euro Mehreinnahmen einbrachten, gemeldet. Damit ist die Zahl in kurzer Zeit stark angestiegen. „In Anbetracht der Tatsache, dass die Finanzbehörden sehr viele Möglichkeiten der Kontrolle besitze, sinkt die Wahrscheinlichkeit als Steuersünder nicht entdeckt zu werden,“ betont der Vorsitzende des Thüringer Steuerstrafrecht e.V. Rechtsanwalt Dirk Götze. Seiner Auffassung nach hat aufgrund der gesetzlichen Neuerungen aus dem vergangenen Jahr die Transparenz des Steuerzahlers in Deutschland weiter zugenommen.

Im Jahr 2009 waren im Freistaat 50 Fahnder zur Überführung von Steuervergehen im Einsatz und deckten Steuerhinterziehungen in Höhe von rund 19 Millionen Euro auf. Die vier ansässigen Steuerfahndungsstellen in Erfurt, Gera, Mühlhausen und Suhl brachten 2.440 Vergehen zur Anzeige, leiteten 1.131 Strafverfahren ein und nahmen 447.197 Euro an Geldstrafen und 100.000 Euro an Geldbußen ein. Zudem wurden Freiheitsstrafen von insgesamt 13 Jahren und 2 Monaten verhängt.

Ein wichtiges Thema der 2. Thüringer Praktikertagung zum Steuerstrafrecht wird insbesondere die rechtliche Verwertbarkeit von Telefonüberwachungen und Daten-CDs sein. Diskutiert wird, ob diese im deutschen Strafrecht Anwendung finden dürfen. So genannte Zufallsfunde von Steuerhinterziehungen bei angeordneten Telefonüberwachungen sind derzeitig verwertbar. Bei Daten-CDs ist die Rechtslage bisher unzureichend geklärt.

Im Jahr 2009 kam es zur Verabschiedung verschiedener steuerrechtlichen Gesetze und Regelungen. Die Höchstgrenze des Tagessatzes bei Geldstrafen wurde beispielsweise von 5.000 Euro auf 30.000 Euro angehoben. Damit sollen Wirtschaftstäter mit sehr hohem Einkommen bei der Bemessung der Geldstrafe angemessen berücksichtigt werden. Zusätzlich wurden auf Bundesebene neue Abkommen mit bisher nicht kooperationsbereiten Staaten, wie beispielsweise Hongkong oder Lichtenstein, geschlossen.


Das Bundesfinanzministerium kündigte für das Jahr 2010 weiterhin an, 200 neue Stellen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zu schaffen.

Auch die Steuerberater werden stärker in die Pflicht genommen. Bei einem Verdacht, dass ein Mandant in Geldwäsche verstrickt ist, gilt die sofortige Anzeigepflicht (§11 Abs. 3 GwG). Bei Unterlassung der Anzeige droht ein Bußgeld bis zu 100.000 Euro. Indizien reichen hier zur Anzeigenstellung bereits aus.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Thüringer Arbeitskreis Steuerstrafrecht e.V.

Aufgabe des Vereins ist die wissenschaftliche und praktische Pflege und Fortbildung des deutschen Steuerstrafrechts in Thüringen, insbesondere durch

* Information und Fortbildung der Rechtsanwälte, Steuerberater und Mitarbeiter von Behörden,
* Sammlung und Bereithaltung von Veröffentlichungen,
* Veranstaltung und Durchführung von Forschungsarbeiten,
* Durchführung von Vortrags- und Aussprachemöglichkeiten sowie Tagungen, die sowohl Vereinsmitgliedern als auch Fachpublikum offenstehen,
* Veröffentlichung von Forschungsergebnissen,
* Unterstützung der gesetzgebenden Organe und Behörden in Fragen des Steuerstrafrechtes,
* Zusammenarbeit mit Vereinen und Verbänden des In- und Auslandes, die gleichartige Bestrebungen verfolgen,
* Förderung wissenschaftlicher Publikationen über das Steuerstrafrecht.



Leseranfragen:

Herausgeber:
Thüringer Arbeitskreis Steuerstrafrecht e.V.
Vorstand: Dirk Götze , Michael Neugebauer
Maximilian-Welsch-Str. 2, 99084 Erfurt
Tel.: 03 61 / 511 50 712
Fax: 03 61 / 511 50 720
info(at)steuerstrafrecht-thueringen.de
www.steuerstrafrecht-thueringen.de



PresseKontakt / Agentur:

Redaktion und Pressebetreuung:
PROFIL PR GmbH
Ansprechpartner: Dr. Volker Hagenauer
Anger 9, 99084 Erfurt
Tel.: 03 61 / 2 24 87 - 13
Fax: 03 61 / 2 24 87 - 17
hagenauer(at)profilpr.de
www.profilpr.de



drucken  als PDF  an Freund senden  30 Prozent mehr Neukunden - GS Frachtlogistik mit erfolgreicher Vertriebsstrategie O-I stellt Katalog für Standard-Glasverpackungen im Segment Spirituosen vor
Bereitgestellt von Benutzer: tomat
Datum: 28.04.2010 - 16:41 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 194294
Anzahl Zeichen: 3237

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Juliane Tomat
Stadt:

Erfurt


Telefon: 0361 2248718

Kategorie:

Finanzwesen


Meldungsart: bitte
Versandart: Veröffentlichung

Diese Pressemitteilung wurde bisher 658 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Steuerhinterziehung in Höhe von 19 Millionen Euro aufgedeckt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Thüringer Arbeitskreis Steuerstrafrecht e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Thüringer Arbeitskreis Steuerstrafrecht e.V.


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z