Homöopathie: Apothekenpflicht ist unverzichtbar

Homöopathie: Apothekenpflicht ist unverzichtbar

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Es braucht das Fachwissen des Apothekers bei der Anwendung homöopathischer Arzneimittel



Vor einer homöopathischen Selbstbehandlung sollte ein Fachgespräch im Vorfeld stattfinden.Vor einer homöopathischen Selbstbehandlung sollte ein Fachgespräch im Vorfeld stattfinden.

(firmenpresse) - Arzneimittel aus dem Bereich der Homöopathie, die auf Heilung und Linderung von chronischen Beschwerden und Krankheiten abzielen, sind apothekenpflichtig. Das bedeutet, sie bedürfen einer Beratung und ihr Verkauf ist nur in Apotheken erlaubt. Ziel der Apothekenpflicht ist es, die Arzneimittelsicherheit und den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten. Homöopathische Arzneimittel unterliegen in der Apotheke der medizinisch-pharmazeutischen Kontrolle - und das mit einer langen Tradition: Bereits 1961, seit Einführung des Arzneimittelgesetzes, zählen Homöopathika zu den Arzneimitteln, die ausschließlich in der Apotheke erhältlich sind. Damit kommt dem Apotheker als Spezialisten für Arzneimittel und Vertreter eines freien Heilberufs eine besondere Verantwortung zu. Er hat - gebunden durch sein Berufsrecht - objektiv und unabhängig im Interesse des Patienten und seiner Gesundheit zu beraten. Außerdem hat er einen Versorgungsauftrag mit Blick auf die ordnungsgemäße Abgabe von Arzneimitteln. Dabei soll die Gesundheit der Patienten bzw. Kunden stets Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen haben.



Fachwissen von Apothekern bei Abgabe von Arzneimitteln aus dem Bereich der Homöopathie wichtig



Apotheker haben bei der Abgabe von Arzneimitteln, zum Beispiel aus dem Bereich der Homöopathie, durch Nachfragen zu prüfen, ob Informations- und Beratungsbedarf beim Patienten besteht. Zugleich sollen sie Informationslücken durch Beratungsangebote schließen. Das ist besonders bei nicht-verschreibungspflichtigen Medikamenten wichtig, die der Patient ohne Rezept vom Arzt erwerben kann. In diesem Fall hat der Apotheker die besondere Verantwortung zu kontrollieren, ob das gewünschte Medikament indiziert und ob eine Rücksprache mit dem Arzt notwendig ist. Bei freiverkäuflichen Produkten, die zum Beispiel in Drogerien oder Supermärkten erhältlich sind, findet keine fachliche Beratung statt. Deshalb ist die Freiverkäuflichkeit die Ausnahme und nicht die Regel in Bezug auf Arzneimittel. Sie gilt nur bei solchen Präparaten, von denen durch unsachgemäße Anwendung keine Gefährdung ausgeht.





Homöopathie ist individualisierte Heilmethode - Apotheker wählt passendes Präparat aus



Homöopathika stimulieren auf Basis natürlicher Wirkstoffe die körpereigenen Abwehrmechanismen. Sie sollen Beschwerden lindern und die Heilung fördern, statt ausschließlich symptomatisch zu wirken. Sie stehen ihrem Wesen nach für eine hoch individualisierte Heilmethode, deren Anwendung fachliches Wissen und Expertise voraussetzt. In Deutschland sind aktuell 1240 homöopathische Arzneimittel zugelassen und rund 3550 ohne therapeutische Indikation registriert.(1) Allein diese Vielfalt an Präparaten aus dem Bereich der Homöopathie erfordert das notwendige Fachwissen zur Auswahl des im Einzelfall richtigen Arzneimittels. Eine Apothekenpflicht in Bezug auf homöopathische Präparate ist deshalb unerlässlich.



(1) Vgl. Statistik des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), https://www.bfarm.de/DE/Aktuelles/Statistiken/AM_statistik/Besondere_Therapierichtungen_statistik/statistik-bescheidzahlen.html?nn=921124 abgerufen am 23.10.2021.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

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Datum: 25.11.2021 - 00:25 Uhr
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