Vorbereitungen auf den Winterurlaub
Welche Versicherungen sind sinnvoll?
BVK Logo(firmenpresse) - Düsseldorf, 20.12.2021 - Trotz der vierten Corona-Welle werden insbesondere die vollständig Geimpften und Genesenen nicht auf Reisen und den Winterurlaub in den nächsten Wochen verzichten wollen. Allerdings sollten Winterurlauber die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes beachten und sich unbedingt über die Bestimmungen des Reise-Ziellandes zu Testpflicht, Impfstatus und Corona-Regeln informieren.
Da Winterurlaube häufig aktiv mit Ski und Rodel oder im Gegenteil im warmen Süden mit Baden, Kiten oder Surfen verbracht werden, sind Unfälle nicht völlig ausschließbar. Daher ist auch ein vorheriger Versicherungscheck ratsam.
Klaus-Dieter Spauszus, Sprecher des Bezirks Düsseldorf im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) empfiehlt die Konzentration auf elementare Risiken. Am wichtigsten ist die Privathaftpflichtversicherung. Sie ist zuständig, wenn der Urlauber einen Schaden anrichtet. Wenn Personen schwer verletzt werden, können schnell fünf- bis sechsstellige Haftungssummen auflaufen, für die die Privathaftpflichtversicherung aufkommt. Dagegen ist eine private Unfallversicherung für den eigenen Schaden zuständig, den man infolge eines Unfalls erlitten hat. Ihre Leistungen reichen von einem Krankenhaustagegeld bis zu einer lebenslangen Unfallrente wegen Invalidität.
Auslandskrankenversicherung
Geht die Reise ins Ausland, empfiehlt sich unbedingt eine private Auslandskrankenversicherung. Denn die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen decken oft nicht die Behandlungskosten jenseits der Grenzen. Dann bleibt man auf hohen Arzt- und Krankenhausrechnungen sitzen. Die private Auslandskrankenversicherung kostet rund 20 Euro Jahresbeitrag für die Familie und springt beispielsweise auch ein, wenn aus dem Ausland ein medizinischer Krankenrücktransport für mehrere tausend Euro notwendig wird.
In Corona-Zeiten sollte man auch unbedingt prüfen, ob der gewählte Tarif einen Versicherungsschutz bietet, wenn für das jeweilige Reiseland eine Reisewarnung besteht bzw. zum Hochrisikogebiet erklärt wurde. Auch ob Behandlungskosten für eine Covid-19-Erkrankung übernommen werden, sollten Versicherte unbedingt vorher bei ihrem Versicherungsvermittler abklären.
Urlaubspläne nicht im Internet veröffentlichen
Schon so manchen Winterurlauber erwartete eine böse Überraschung auch am Ferienende. Denn wenn man vorher auf Social Media Portalen, wie beispielsweise "Facebook" oder "Twitter" seinen Urlaub ankündigte, kann es sein, dass die leere Wohnung zwischenzeitlich ungebetenen Besuch von Einbrechern erhalten hat. "Offen zur Schau gestellte Heimatadressen auf dem Urlaubsgepäck können ebenso schlimme Folgen haben", betonen Spauszus und Kollegen. "Dann wäre das ein Fall für die Hausratversicherung, die für Schäden durch Einbruchdiebstahl und Vandalismus aufkommt."Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) ist Berufsvertretung und Unternehmerverband der selbständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland. Mit ca. 12.000 Direktmitgliedern und ca. 30.000 Organmitgliedern ist er das berufspolitische Sprachrohr gegenüber der Öffentlichkeit, den Versicherungsunternehmen und der Politik sowohl in Deutschland als auch in der Europäischen Union. Klaus-Dieter Spauszus ist Pressesprecher des Bezirksverbands Düsseldorf des BVK.
Weitere Informationen finden sie unter http://duesseldorf.bvk.de und www.klaus-spauszus.de
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Datum: 20.12.2021 - 11:52 Uhr
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Ansprechpartner: Klaus-Dieter Spauszus
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Kategorie:
Urlaub & Reisen
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