BFH: Keine Pause bei der Erbschaftsteuer für Erbfälle ab dem 1. Juli 2016
BFH: Keine Pause bei der Erbschaftsteuer für Erbfälle ab dem 1. Juli 2016

(firmenpresse) - Erben können sich bei der Erbschaftssteuer nicht auf eine zeitliche Lücke aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung berufen. Die Erbschaftssteuer wird trotzdem fällig, entschied der Bundesfinanzhof.
Hintergrund für das Verfahren am Bundesfinanzhof ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2014. Das BVerfG hatte entschieden, dass das Erbschaftsteuerrecht in seiner damaligen Form verfassungswidrig war und der Gesetzgeber spätestens bis zum 30. Juni 2016 eine Neuregelung schaffen muss. Diese Frist wurde zwar nicht eingehalten. Das hat aber nicht dazu geführt, dass eine Regelungslücke entstanden ist und für Erbfälle ab dem 1. Juli 2016 keine Erbschaftsteuer fällig wird, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte.
Genau darauf hatte aber die Klägerin gebaut. Sie hatte das Privatvermögen ihrer am 28. September 2016 verstorbenen Tante geerbt. Das Gesetzgebungsverfahren zur Erbschaftsteuerreform war zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. Die Klägerin vertrat die Auffassung, dass die Neuregelung nicht rückwirkend gelte und sie daher keine Erbschaftsteuer zahlen müsse.
Der Bundesfinanzhof folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Er entschied mit Urteil vom 6. Mai 2021, dass auch Erbfälle ab dem 1. Juli 2016 der Erbschaftsteuer unterliegen (Az.: II R 1/19).
Der BFH führte zur Begründung aus, dass das Bundesverfassungsgericht festgelegt hatte, dass das bisherige Erbschaftsteuerrecht bis zu seiner Neuregelung weiterhin anwendbar sei. Daher sei in dem vorliegenden Fall auch die Festsetzung der Erbschaftsteuer für das erworbene Privatvermögen rechtmäßig gewesen. Der Gesetzgeber habe nur die Besteuerung des Erwerbs von Betriebsvermögen neu regeln müssen, nicht aber die Besteuerung beim Erwerb von Privatvermögen. Hier hätten sich die Regeln nicht geändert, so der BFH. Für die Klägerin habe sich somit bei der Erbschaftsteuer nichts geändert. Die Regelungen des Erbschaftsteuergesetzes in der alten Fassung seien hinsichtlich des Erwerbs von Privatvermögen auch über den 30. Juni 2016 hinaus weiterhin anwendbar gewesen, stellte der BFH klar und wies die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln (Az.: 7 K 3022/17) zurück.
Erfahrene Rechtsanwälte können im Steuerstreit und Fragen der Erbschaftsteuer beraten.
https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/steuerrecht/erbschaftssteuer.htmlWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
MTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH www.mtrlegal.com ist eine wirtschaftsrechtliche ausgerichtet Rechtsanwaltskanzlei. Die Anwälte beraten insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, Kapitalmarktrecht und Bankrecht, IT Recht, IP Recht und Vertriebsrecht. Mandanten sind nationale und internationale Gesellschaften und Unternehmen, institutionelle Anleger und Private Clients. MTR Rechtsanwälte sind international tätig und befinden sich in Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart.
MTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Michael Rainer
Konrad-Adenauer-Ufer 83
50668 Köln
info(at)mtrlegal.com
+49 221 2927310
https://www.mtrlegal.com
Datum: 28.12.2021 - 13:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1951019
Anzahl Zeichen: 2714
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:
Köln
Telefon: +49 221 2927310
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 435 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"BFH: Keine Pause bei der Erbschaftsteuer für Erbfälle ab dem 1. Juli 2016"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
MTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).