Reform der Grundsteuer beginnt

Reform der Grundsteuer beginnt

ID: 1952040

Pressemitteilung OTTO STÖBEN 06.01.2022 – Tipps vom Immobilienprofi

Rund um Haus- und Grundeigentum gibt es eine Vielzahl komplizierter Sachverhalte, Regelungen und Entwicklungen, die es dem Laien nicht gerade einfach machen, immer die richtige Entscheidung zu treffen. In loser Folge geben Ihnen die Fachleute von OTTO STÖBEN unter der Rubrik „Infos vom Immobilienprofi“ Hinweise, die Sie umfassend zu einem bestimmten Immobilienthema informieren.



 Bild: Andreas Gucklhorn, unsplash Bild: Andreas Gucklhorn, unsplash

(firmenpresse) - Nachdem das Bundesverfassungsgericht im April 2018 die Vorschriften für die Bemessung der Grundsteuer als verfassungswidrig erklärt hatte, wurden vom Bund im November 2019 mit der Verabschiedung des Grundsteuer-Reformgesetzes neue Bewertungsregeln erstellt – das sogenannte Bundesmodell. Den Ländern wurde die Möglichkeit gegeben, eigene Regelungen über die Grundsteuer zu schaffen, welche vom Bundesmodell abweichen können (Länderöffnungsklausel). Schleswig-Holstein übernimmt das Bundesmodell und verzichtet auf die Nutzung der Länderöffnungsklausel.

Bisher wurde die Grundsteuer von den Kommunen auf Basis von Einheitswerten berechnet, welche den Grundstückwerten aus den Jahren 1935 (Ostdeutschland) bzw. 1964 (Westdeutschland) entsprachen. Da in den letzten Jahrzehnten kaum Anpassungen vorgenommen wurden, bewertet das Bundesverfassungsgericht diese Werte als inzwischen völlig veraltet und verweist auf eine Ungleichbehandlung.

Das neue System bemisst sich nach wie vor am Grundstückswert, der Grundsteuermesszahl und dem Hebesatz der Gemeinden. Anders als vorher hängt der Grundstückswert bei Wohngrundstücken allerdings nun vom Bodenrichtwert und einer statistisch ermittelten Nettokaltmiete ab, welche regelmäßig aktualisiert werden. Außerdem wird die Fläche des Grundstücks, die Art des Gebäudes und dessen Alter mit einbezogen.

Der Hebesatz soll durch die Kommunen so angepasst werden, dass die Grundsteuerreform insgesamt aufkommensneutral gestaltet wird. Für die Kommunen bedeutet das, nach der Reform nicht mehr Steuern einzunehmen als zuvor. Für die einzelnen Steuerpflichtigen kann sich die Höhe der Grundsteuer jedoch ändern. Vermieter werden eventuelle Mehrkosten auf die Mieter umlegen.

Seid Januar 2022 wird nun damit begonnen, die rund 36 Millionen Grundstücke in Deutschland (ca. 1,3 Mio. Grundstücke in Schleswig-Holstein) neu zu bewerten und somit die neuen Grundsteuerwerte erstmals festgestellt (Hauptfeststellungszeitpunkt). Diese werden der Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 zugrunde gelegt. Der Hauptfeststellungszeitraum beträgt künftig sieben Jahre, so dass die nächste Hauptfeststellung auf den 1. Januar 2029 erfolgt.



Zum ersten Mal wird die auf den neuen Grundsteuerwerten basierende Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen sein. Bis dahin gelten die bisherigen Einheitswerte und Grundsteuermessbeträge weiter.

Grundstückseigentümer sind aufgefordert, vom 1. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022 eine Erklärung zur Feststellung der Grundstückswerte abzugeben.


Ansprechpartner:
OTTO STÖBEN GmbH
Büro: 0431 664030
Fax: 0431 66403-40
E-Mail: info@stoeben.de
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:

OTTO STÖBEN ist ein Unternehmen mit langjähriger Erfahrung im Immobilien-Management und acht Büros in Schleswig-Holstein. Als Maklerunternehmen in der vierten Generation verknüpft OTTO STÖBEN stets diese Erfahrung mit frischer Innovation.



PresseKontakt / Agentur:

IMAGE Marketing GmbH
Adrienne Michel

Büro: 0431 66452-0
Fax: 0431 66452-22
E-Mail: michel(at)image-kiel.de



drucken  als PDF  Bau und Architektur - das Zusammenwirken der beiden Bereiche Musik im Bad - Ihre Badewanne als Klangkörper
Bereitgestellt von Benutzer: Stoeben
Datum: 06.01.2022 - 15:57 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1952040
Anzahl Zeichen: 3260

Kontakt-Informationen:

Kategorie:

Bau & Immobilien


Meldungsart: Unternehmensinfos
Versandart: Veröffentlichung
Anmerkungen:
Gerne stellen wir digitales, honorarfreies Bildmaterial zur Verfügung. Anfragen bitte an michel@image-kiel.de. Bei Veröffentlichung freuen wir uns über einen Hinweis oder ein Belegexemplar.

Diese Pressemitteilung wurde bisher 526 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Reform der Grundsteuer beginnt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

IMAGE Marketing GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von IMAGE Marketing GmbH


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z