Gibt es ein Menschenrecht auf Gesundheit oder handelt es sich dabei um einen kulturellen Größenwah

Gibt es ein Menschenrecht auf Gesundheit oder handelt es sich dabei um einen kulturellen Größenwahn?

ID: 1953835

Artikel 25 der allgemeinen Menschenrechte: Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet.



(firmenpresse) - Da sich dieses Recht für viele Menschen nicht erfüllt, ist es für den Menschen notwendig geworden, bewusst zwischen natürlichen und zwischen kulturellen Menschenrechten zu unterscheiden. Die natürlichen Menschenrechte, wie etwa das Recht auf Freiheit wird dem Menschen mit der Geburt von der Natur selbst verliehen und damit nicht von einer Gesellschaft oder von einem Staat gegeben.

Das natürliche Leben auf der Erde verwirklicht sich grundsätzlich nur über das Individuum, so dass ein Gemeinschaftswesen nur dann entsteht, wenn mehrere Individuen eine Gemeinschaft begründen. Daher können einer Gemeinschaft auch nicht mehr Rechte eingeräumt werden als einem Individuum dieser Gemeinschaft, ohne dass eine solche Regelung grundsätzlich biologisch fragwürdig und unhaltbar wird.

Wie brisant eine Gemeinschaft für sich selbst werden kann, die ihre kulturellen Menschenrechte über die natürlichen Menschenrechte stellt, wird vor allem an dem Beispiel des natürlichen Rechtes auf eine Revierbesetzung deutlich. Jede Pflanze und jedes Tier hat grundsätzlich das natürliche Recht, Kraft seines eigenen Willens ein Stück Land zu besetzten und gegen Eindringliche zu verteidigen. Für den Menschen ist dieses natürliche Revierrecht besonders wichtig geworden, da sein Nachwuchs 18 Jahre benötigt, um zu einer vollständigen körperlichen, seelischen und geistigen Reife zu gelangen. Die menschliche Familienbildung setzt daher einen gesicherten Grund und Boden voraus, der innerhalb einer natürlichen Gemeinschaftsorganisation von allen Mitgliedern selbstverständlich akzeptiert wird. Entsteht aus einer Sippe eine Gesellschaft, die aufgrund der Anzahl ihrer Individuen gezwungen ist, in die Höhe zu bauen, so muss diese Gemeinschaft das natürliche Bodenrecht durch ein entsprechend modifiziertes Wohnrecht ersetzen, um das Naturrecht in einer adäquaten Weise aufrecht zu erhalten. Konzentriert und Zentralisiert sich innerhalb einer Gesellschaft das Eigentum an Grund und Boden, so dass vielen Menschen ein Zwang zur Mietzahlung entsteht, wird dadurch notwendig das natürliche Recht des Menschen auf eine Reviernahme auf eine widernatürliche Weise aufgekündigt.



Die seit 5000 Jahren existierende Standeskultur (Klassengesellschaft) übergeht das natürliche menschliche Recht auf eine Revierbesetzung bis heute in einer „selbstverständlichen Weise“, so dass der „einfache“ Mensch für die Herrenmenschen der Kultur zwangsläufig zu einem Dienermenschen oder Sklavenmenschen geworden ist, der für ein Dach über dem Kopf und für Kleidung und Nahrung oft den ganzen Monat lang arbeiten muss. Die dadurch dauerhaft aufgekündigten natürlichen Rechte auf eine Reviernahme und auf eine natürliche Freiheit wurden durch willkürlich aufgestellte kulturellen Rechte ersetzt, wie z. B. das Recht auf Gesundheit, das Recht auf Bildung etc. Diese kulturellen Rechte fungieren daher auch als ein trojanisches Pferd für das Weltbild des Kulturmenschen, so dass die natürlichen Menschenrechte aus dem Bewusstsein des Kulturmenschen verschwinden und nur noch die kulturellen Rechte übrig bleiben, bzw. gesehen werden. Notwendig entsteht dem Menschen dadurch eine innere Unzufriedenheit und ein ständig aktiver Herd an neuen Aggressionen, die der Einzelne jedoch nicht zuordnen kann. Daher benötigt die traditionelle Standeskultur immer irgendwelche Sündenböcke, um ein dauerhaftes Ventil für die chronischen Kulturaggressionen zu generieren.

Der Mensch kann daher nur dann eine konstruktive natürliche Gemeinschaftsorganisation begründen und auf eine nachhaltige Weise aufrecht erhalten, wenn sich der Einzelne beständig bewusst bleibt, dass die Naturrechte des Menschen eingeborene Rechte sind, die kein Herrenmensch und kein absolutistischer Staat ohne verheerende Folgen willkürlich aufkündigen kann. Dies gilt notwendig auch für eine dauerhafte Freiheitsbeschränkung wegen einer Virenbedrohung.

Eine weiterführende Beschäftigung mit den menschlichen Naturrechten und der Geschichte der Standeskultur ermöglicht das Buch „Die Geschichte der kulturellen Fehlentwicklung oder die Erfindung der Sklaverei und ihre Folgen“ Das Buch erörtert die Entwicklung der Standeskultur von der frühen Antike bis in die Gegenwart und konzentriert sich ab dem frühen Mittelalter auf die deutsche Kulturgeschichte. Auf diese Weise erschließt sich dem Leser nach und nach ein Verständnis dafür, wie und warum es zu den kulturellen Schwierigkeiten gekommen ist, mit denen der Deutsche heute zu kämpfen hat.

Einige Auszüge des Buches finden Sie auf der Internetseite: www.die-geschichte-der-kulturellen-fehlentwicklung.de

Eine kritische Auseinandersetzung mit der heutigen Kulturrealität ermöglicht die frei zugängliche Internetabhandlung: „2035 – Der Mensch schafft sich ab“. Sie finden die Abhandlung auf der Internetseite: www.2035-der-Mensch-schafft-sich-ab.de

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Datum: 16.01.2022 - 20:24 Uhr
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