Huggy Wuggy - neues Gruselphänomen im Netz
ID: 1954501
Blaue Plüschfigur kann Kinder ängstigen
Ursprünglich stammt die Figur aus dem Survival-Horror-Game „Poppy Playtime“, das sich an Erwachsene richtet und für Kinder völlig ungeeignet ist. Durch Let’s-Play-Videos wurde Huggy Wuggy schnell auch über die Gaming-Szene hinaus bekannt. Mittlerweile gibt es beispielsweise Videos, in denen YouTuber*innen vorgeben, von Huggy Wuggy bedroht oder entführt zu werden. Doch auch ohne Medien können Kinder mit der Figur in Kontakt kommen, so gibt es bereits Plüschpuppen zu kaufen.
Gruselphänomene wie Huggy Wuggy können Kinder verunsichern und ängstigen. Gerade Jüngeren fällt es oft schwer zu durchschauen, dass die Geschichten um diese Figur fiktiv sind. Zudem kann die Verbindung von Spielzeugpuppen und Horrorelementen für Kinder besonders angsteinflößend sein. Mehr Hintergrundinfos rund um das Phänomen Huggy Wuggy sowie Tipps zum Umgang damit gibt FLIMMO hier:
www.flimmo.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
FLIMMO ist ein Projekt des Vereins Programmberatung für Eltern e.V. Mitglieder sind zehn Landesmedienanstalten, die Stiftung Medienpädagogik Bayern der BLM und das Internationale Zentralinstitut für das Jugend- und Bildungsfernsehen (IZI). Mit der Durchführung ist das JFF – Institut für Medi-enpädagogik in Forschung und Praxis beauftragt.
Annegret Lassner
Telefon: 089/63 808 281
Email: annegret.lassner(at)blm.de
Datum: 19.01.2022 - 09:43 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1954501
Anzahl Zeichen: 1358
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Annegret Lassner
Stadt:
München
Kategorie:
Familie & Kinder
Meldungsart: Unternehmensinfos
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 210 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Huggy Wuggy - neues Gruselphänomen im Netz "
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Programmberatung für Eltern e.V. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).