Wasserrohrbruch bei Kälte – entstandene Schäden schnell an die Versicherungsgesellschaft melden
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an
Ein Wasserrohrbruch und die Folgeschäden an der Bausubstanz des Hauses übernimmt die Gebäudeversicherung. Für beschädigtes Inventar kommt die Hausratversicherung auf. „Jedoch nur, wenn der entsprechende Versicherungsschutz, wie das Risiko „Leitungswasser“ in der Gebäudeversicherung auch separat eingeschlossen wurde“, warnt GVI-Präsident Siegfried Karle. Aber Achtung! Nicht entleerte Außenrohre und Außenwasserhähne, können den Versicherungsschutz gefährden. Das gilt ebenso, wenn Räume nicht aus-reichend beheizt werden und die Rohre wegen der Kälte bersten. „Das sind die sogenannten vertragliche Obliegenheiten“, führt Siegfried Karle weiter aus. Denken Sie auch an Räume, die nur wenig oder überhaupt nicht genutzt werden, wie z.B. Arbeitszimmer, Abstellraum, Keller, Speicher oder ein Wirtschaftsraum.
Weitere wichtige Hinweise zu Schäden bei einem Wasserrohrbruch und Folgeschäden, Unwetterschäden und Versicherung sowie hilfreiche Tipps zur Schadensvorsorge stehen unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ mit der „Winter-Checkliste“ kostenlos zur Verfügung.
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Datum: 08.02.2022 - 09:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1958463
Anzahl Zeichen: 1747
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Siegfried Karle
Stadt:
Heilbronn
Telefon: 07131-913320
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinfos
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 08.02.2022
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