BGH: Inhaber muss Umstände für Fortbestand einer Marke nachweisen
BGH: Inhaber muss Umstände für Fortbestand einer Marke nachweisen

(firmenpresse) - Nach einer BGH-Entscheidung vom 22. Juli 2021 muss der Markeninhaber darlegen, dass die Bedingungen für den Fortbestand seiner Marke weiterhin vorliegen (Az.: I ZB 16/20).
Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 22. Juli 2021 entschieden, dass nicht der Antragdarsteller im Löschungsverfahren darlegen muss, dass Umstände für die Löschung der Marke vorliegen, sondern der Markeninhaber die Umstände nachweisen muss, aus denen sich der Fortbestand der Marke ergibt. Damit hat der BGH seine bisherige Rechtsprechung zur Löschung von Marken grundlegend geändert, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte.
In dem zu Grunde liegenden Fall wurde 2008 eine abstrakte Farbmarke für eine Fachzeitschrift angemeldet und der Orange-Ton vom Deutschen Patent- und Markenamt als Farbmarke ins Register eingetragen. Dabei wurde festgehalten, dass es sich um einen extra für die Markenanmelderin angemischten Farbton handelt, der von keiner anderen konkurrierenden Fachzeitschrift verwendet wird.
Die Antragstellerin hat die Löschung der Marke beantragt und das u.a. damit begründet, dass die Voraussetzungen einer Verkehrsdurchsetzung der nicht unterscheidungskräftigen Marke nicht erfüllt seien. Sowohl das Patentamt als auch das Bundespatentgericht (BPatG) wiesen den Löschungsantrag zurück. Das BPatG führte aus, dass die Löschungsreife der Marke nicht festgestellt werden könne. Sie verfüge zwar nicht von Haus aus über die notwendige Unterscheidungskraft, habe sich aber infolge ihrer Benutzung in den beteiligten Verkehrskreisen gem. § 8 Abs. 3 MarkenG durchgesetzt. Es verblieben zwar Zweifel an der Verkehrsdurchsetzung der Marke, die müsse jedoch die Antragstellerin darlegen.
Der BGH sah das anders, hob den Beschluss auf und verwies den Fall zurück an das Bundespatentgericht. Die Karlsruher Richter orientierten sich dabei an der Rechtsprechung des EuGH. Demnach muss der Markeninhaber den Nachweis erbringen, dass die Marke die notwendige Unterscheidungskraft aufgrund ihrer Benutzung erlangt hat. Es ist Aufgabe des Markeninhabers darzulegen, dass die Kriterien zum Fortbestand der Marke erfüllt sind. Das muss das Bundespatentgericht nun erneut prüfen.
Erfahrene Rechtsanwälte können in Fragen des Markenrechts von der Anmeldung über den Markenschutz bis zur Löschung und Geltendmachung von rechtlichen Ansprüchen bei Verstößen beraten.
https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/ip-recht/markenrecht.htmlWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
MTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH www.mtrlegal.com ist eine wirtschaftsrechtliche ausgerichtet Rechtsanwaltskanzlei. Die Anwälte beraten insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, Kapitalmarktrecht und Bankrecht, IT Recht, IP Recht und Vertriebsrecht. Mandanten sind nationale und internationale Gesellschaften und Unternehmen, institutionelle Anleger und Private Clients. MTR Rechtsanwälte sind international tätig und befinden sich in Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart.
MTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Michael Rainer
Konrad-Adenauer-Ufer 83
50668 Köln
info(at)mtrlegal.com
+49 221 2927310
https://www.mtrlegal.com
Datum: 15.02.2022 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1958911
Anzahl Zeichen: 2760
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:
Köln
Telefon: +49 221 2927310
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 233 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"BGH: Inhaber muss Umstände für Fortbestand einer Marke nachweisen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
MTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Werbung mit Begriffen wie "klimaneutral" kann irreführend sein und gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, wie ein Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 26. Juli 2023 zeigt (Az. 13 O 46/22 KfH). Nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sind geschäftliche Handlungen irrefÃ
Haftung für Sachmangel beim Immobilienkauf ...
Beim Immobilienkauf muss der Verkäufer auf versteckte Mängel hinweisen, wenn er sie kennt. Die Beweislast dafür trägt nach einem Urteil des Landgerichts Frankenthal allerdings der Käufer. Um Ärger vorzubeugen, ist die Haftung für Sachmängel in Immobilienkaufverträgen regelmäßig ausgesc
Neue Vertikalgruppenfreistellungsverordnung (Vertikal-GVO) in Kraft getreten ...
Am 1. Juni 2022 ist die neue europäische Vertikal-GVO in Kraft getreten. Unternehmen müssen sich auf einige Neuerungen und Änderungen im Vertriebsrecht einstellen. Die neue Vertikalgruppenfreistellungsverordnung (Vertikal-GVO) ist gemeinsam mit den neuen Vertikal-Leitlinien am 1. Juni 2022 in
Weitere Mitteilungen von MTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Esther Omlin - Eine gut vernetzte Staatsanwältin ...
Esther Omlin war im Kanton Obwalden in der Schweiz 15 Jahre lang als Oberstaatsanwältin tätig. Mittlerweile führt sie als außerordentliche Staatsanwältin in Luzern Strafuntersuchungen durch und hat sich ein umfassendes Netzwerk mit verschiedenen juristischen Kooperationspartnern aufgebaut, auf
Nebenkostenabrechnung: Worauf sollten Mieter achten? - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH ...
Trudelt die Nebenkostenabrechnung ein, verschwindet sie bei vielen Mietern erst mal in der Schublade. Doch häufig kann es sich lohnen, einen genauen Blick darauf zu werfen. Denn Nebenkostenabrechnungen können durchaus fehlerhaft sein. Mietern bleiben ab Zustellung der Abrechnung zwölf Monate Zeit
Sind Opioide und Cannabis kombinierbar? ...
Cannabis und Opioide sind zwei völlig unterschiedliche Wirkstoffklassen. Ihre Einsatzgebiete überschneiden sich aber zum Teil. Nun liegt es nahe, die Effekte der beiden in einer kombinierten Therapie zu vereinen. Eine im Journal of Addiction Medicine erschienene Studie weist jedoch auf einige Prob
Irena Markovic: Die Balance zwischen Glamour und Wirtschaft ...
Irena Markovic (http://www.irena-markovic.at/a/index2.php) hatte nicht den leichtesten Start ins Leben. 1989 wurde sie in Serbien geboren, mitten hinein in eine Zeit, die von Krieg, Verlust und Armut bestimmt wurde. Nachdem ihre Familie nach Österreich gezogen war, kehrte Irena Markovic ihren negat




