Dank Kurzarbeit raus aus der privaten Krankenversicherung?

Dank Kurzarbeit raus aus der privaten Krankenversicherung?

ID: 1960498
Kurzarbeit bedeutet nur eine vorübergehende Unterschreitung der Jahresentgeltgrenze (Bildquelle: coldwaterman/stock.adobe.com)Kurzarbeit bedeutet nur eine vorübergehende Unterschreitung der Jahresentgeltgrenze (Bildquelle: coldwaterman/stock.adobe.com)

(firmenpresse) - Der bisherige Höchstwert an Kurzarbeit vom Mai 2009 mit 1,47 Millionen Kurzarbeitern wurde im April 2020 mit sechs Millionen Kurzarbeitern um das Vierfache übertroffen. Kurzarbeit auf Rekordniveau. Betroffen waren besonders die Monate März bis August 2020 und Dezember bis Mai 2021. Ursächlich waren die Lockdowns aufgrund der Corona-Pandemie, die dem verarbeitenden Gewerbe und den wirtschaftsnahen Dienstleistern stark zusetzten. In vielen Betrieben kam es zu einer Einschränkung der betrieblichen Arbeitszeit und zur Auszahlung von Kurzarbeitergeld an die Mitarbeiter, um Gehaltseinbußen zu mindern. Dennoch führte das Kurzarbeitergeld bei zahlreichen privat krankenversicherten Arbeitnehmern dazu, dass sie unter die Pflichtversicherungsgrenze fielen.



Eine vermeintliche Chance, zurück in die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln? "Leider nein. Kurzarbeitergeld berechtigt nicht zum Austritt aus der PKV", so die Lohnsteuerhilfe Bayern.



Grundsätzlich sind Arbeitnehmer in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Nur Arbeitnehmer, deren Bruttoentgelt über der gesetzlichen Versicherungspflichtgrenze liegt, dürfen sich freiwillig privat krankenversichern. Die Grenze lag für das Jahr 2021 bei 64.350 Euro Bruttoentgelt im Jahr. Das reguläre monatliche Entgelt muss somit 5.362,50 Euro übersteigen. Ist die Entscheidung für einen Wechsel in die private Krankenversicherung einmal gefallen, gibt es oft kein Zurück mehr. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur möglich, wenn das Arbeitsentgelt dauerhaft unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt und der Arbeitnehmer das 55. Lebensjahr noch nicht erreicht hat.



Da Kurzarbeit eine vorübergehende Phase ist und nach der Kurzarbeit das Gehalt wieder auf das alte Niveau zurückgeht, stellt Kurzarbeit keinen Grund dar, aus der PKV aussteigen zu können. Positiv ausgedrückt bedeutet das, dass Kurzarbeiter in ihrer gewohnten privaten Krankenversicherung bleiben dürfen. Das gilt selbst dann, wenn die maximale Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld für den Zeitraum von 24 Monaten erreicht wird, erklärten die Spitzenverbände der Sozialversicherung in einem Rundschreiben mit Stellungnahme zu den Auswirkungen von Kurzarbeit.





Der Versicherungsstatus wird durch Kurzarbeit nicht tangiert. Auf die Beitragszahlungen hat sie aber sehr wohl eine Auswirkung. Der Arbeitgeberzuschuss für privat Krankenversicherte erhöht sich in Zeiten von Kurzarbeit und entlastet so das reduzierte Budget des Arbeitnehmers.



www.lohi.de/steuertippsWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in über 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit mehr als 700.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären - im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG - alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.



PresseKontakt / Agentur:

Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Nicole Janisch
Werner-von-Siemens-Str. 5
93128 Regenstauf
presse(at)lohi.de
09402 503147
www.lohi.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Wenn Polizeibeamte remonstrieren und entlassen werden Spitzenplatz bei Legal 500: Mandanten stellen Sozietät Bietmann ein sehr gutes Zeugnis aus
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 22.02.2022 - 10:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1960498
Anzahl Zeichen: 2722

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Tobias Gerauer
Stadt:

München


Telefon: 089 27813178

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 257 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Dank Kurzarbeit raus aus der privaten Krankenversicherung?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Haartransplantation nur in Ausnahmefällen absetzbar ...

Rund die Hälfte aller Männer erleidet bis zum 50. Lebensjahr einen genetisch bedingten Haarausfall. Frauen sind hingegen eher ab dem 50. Lebensjahr aufgrund hormoneller Veränderungen in der Menopause von Haarausfall betroffen. Der Haarverlust ist ...

Alle Meldungen von Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z