Unterschiedliche Aufbewahrungsfristen

Unterschiedliche Aufbewahrungsfristen

ID: 1966887
Steuerberater Roland FranzSteuerberater Roland Franz

(firmenpresse) - Essen - Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung in das Buch gemacht, das Inventar, die Eröffnungsbilanz, der Jahresabschluss oder der Lagebericht aufgestellt, der Handels- oder Geschäftsbrief empfangen oder abgesandt worden oder der Buchungsbeleg entstanden ist. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, erklärt, wann im Einzelnen nachfolgend aufgezeigte Unterlagen nach dem 31.12.2021 vernichtet werden können.



Aufbewahrungsfrist 10 Jahre*

Bücher, Inventare, Bilanzen, Rechnungen und Buchungsbelege (Offene-Posten-Buchführung), d. h. Bücher mit Eintragung vor dem 01.01.2012, Bilanzen und Inventare, die vor dem 01.01.2012 aufgestellt sind, sowie Belege mit Buchfunktion.



Aufbewahrungsfrist 6 Jahre*

Empfangene Handels- und Geschäftsbriefe sowie Kopien von abgesandten Handels- und Geschäftsbriefen, sonstige Unterlagen, d. h. Unterlagen und Lohnkonten, die vor dem 01.01.2016 entstanden sind.



* Dies gilt nicht, soweit Bescheide noch nicht endgültig und soweit Rechtsbehelfs- oder Klageverfahren anhängig sind.



Steuerberater Roland Franz rät: "Notarielle Verträge (z. B. hinsichtlich des Stammkapitals einer GmbH), Mietverträge, Kautionsvereinbarungen in Mietverträgen, Zahlungsbelege in diesem Bereich und ähnlich wichtige Dokumente sollten Sie immer im Original aufbewahren, um für mögliche außergerichtliche und gerichtliche Verfahren mit Insolvenzverwaltern, Gesellschaftern u.v.m. gewappnet zu sein."

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.



PresseKontakt / Agentur:

GBS-Die PublicityExperten
Dr. Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
ag(at)publicity-experte.de
0201-8419594
http://www.publicity-experte.de



drucken  als PDF  an Freund senden  AnyMove bringt nachhaltige Autovermietung nach Heidelberg Jürgen Schneider wird neuer geschäftsführender CFO der GHM Group
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 18.03.2022 - 12:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1966887
Anzahl Zeichen: 1747

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Bettina M. Rau-Franz
Stadt:

Essen


Telefon: 0201-81095-0

Kategorie:

Wirtschaft (allg.)



Diese Pressemitteilung wurde bisher 396 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Unterschiedliche Aufbewahrungsfristen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Roland Franz& Partner, Steuerberater - Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Steuerermäßigung Teil I ...

Essen - Was versteht man unter "haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen", "haushaltsnahen Dienstleistungen" und "Handwerkerleistungen" und wie werden diese steuerlich berücksichtigt? Steuerberater Roland Franz, Ge ...

Arbeitsverträge zwischen Angehörigen ...

Essen - Eine Erweiterung des Komplexes des Ehegattenarbeitsverhältnisses mit ähnlichen Voraussetzungen ist das Thema Arbeitsverträge zwischen Angehörigen. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Re ...

Alle Meldungen von Roland Franz& Partner, Steuerberater - Rechtsanwälte


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z