Unterhaltsverlust nach ehelicher Untreue und Betrug
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Verständlicherweise streben viele Unterhaltszahler eine Befreiung von der Unterhaltspflicht an, zumal es bei Untreue und Betrug zu einer Verwirkung des Unterhaltsanspruchs kommen kann. Allerdings hat die Sache einen Haken. Laut Gesetz kommt es auf die Form der Untreue an. Zudem ist die Erbringung eines neutralen Beweises unabdingbar.
Verwirkung des Unterhalts aus vielerlei Gründen
Es gibt verschiedene Gründe, weshalb es zu einer Verwirkung des Unterhalts kommen kann. Dazu zählen unter anderem die Aufhebung der Bedürftigkeit, die Begehung einer Straftat oder vorsätzliche Falschangaben. Außerdem kann eine neu begründete Lebenspartnerschaft eine Verwirkung herbeiführen. Aber auch die Untreue des zu Ehezeiten unterhaltsberechtigten Partners kann unter Umständen ein triftiger Grund für den Entzug des Unterhalts sein.
Die Entbindung von der Pflicht zur Zahlung eines Trennungs- beziehungsweise nachehelichen Unterhalts lässt sich erwirken, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Gemäß § 1579 BGB kommt es in jedem Einzelfall auf das Gewicht des Betrugs oder Fehlverhaltens an. Deshalb bedarf der Fall einer individuellen fachlichen Betrachtung und Einschätzung.
Professionelle Herangehensweise unbedingt erforderlich
Die Problematik liegt auf der Hand: Ohne fachkundige Hilfe wird die Sache schwierig. Um zum Beispiel eine dauerhafte Affäre nachzuweisen, bedarf es einer behutsamen Observation über einen längeren Zeitraum. Das ist mit entsprechendem Aufwand verbunden. Zudem hat bei solchen Aktionen die Wahrung der Rechtskonformität unbedingte Priorität. Noch komplizierter wird es, wenn Ehepartner versuchen, den Schein zu wahren.
Rechtsexperten empfehlen daher, die notwendige Recherchearbeit und Beweiserbringung grundsätzlich Profis zu überlassen. Andernfalls könnten die Erfolgschancen leicht vereitelt werden. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass man sich bei zu viel blindem Aktionismus selber strafbar macht. Viele wissen um die Sensibilität der Materie und wenden sich vernünftigerweise direkt an eine der spezialisierten Fachdetekteien.
Erfolgsvoraussetzungen: Kompetenz und Praxiserfahrung
Auch in der renommierten Lentz-Detektei in Hamburg sind Themen wie Betrug und Fremdgehen an der Tagesordnung. Natürlich können auch die besten Detektive und Sachverständigen ihren Mandanten keine Erfolgsgarantie für eine Befreiung von der Unterhaltspflicht geben. Aber aufgrund der Expertise und langjährigen Erfahrung des Ermittlerteams der Lenz-Gruppe dürfen Kunden zumindest von einer hundertprozentigen Verbesserung ihrer Chancen ausgehen.
Betrug und eheliche Untreue gehören seit jeher zu den häufigsten Auftragsarten von Detekteien. Gerade deshalb ist es wichtig, sich bei solchen Anliegen in die Hände professioneller Detektive zu begeben. Denn der Markt ist breit gefächert, aber erfahrungsgemäß verfügen viele der Detekteien nicht über entsprechende Erfahrungswerte und die nötige Versiertheit auf dem Gebiet derartiger Privatermittlungen.
Individuelle Lösungen für gesonderte Fallgestaltungen
Auftraggeber sollten sich schon im Vorfeld ein klares Bild von ihren Vorstellungen machen und sich gegebenenfalls beraten lassen. Im Idealfall findet eine gemeinsame Planung der Vorgehensweise statt, noch bevor die Privatdetektive mit ihrer verdeckten Ermittlung beginnen. Kostenlose und unverbindliche Erstgespräche zur Beratung sind daher bei guten Detekteien gang und gäbe.
Irrtümlicherweise glauben viele, dass man bei der Inanspruchnahme von Detektivleistungen quasi die Katze im Sack kauft und im schlimmsten Fall sein Geld verbrennt. In Wirklichkeit kann für jede Falllagerung ein individueller Vertrag entwickelt werden und die Detektive der professionellen Ermittlerteams gehen genau nach einem systematischen Schema vor. Es kommt sogar vor, dass die Ex-Partner am Ende die Detektivkosten tragen müssen.
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Datum: 31.03.2022 - 14:16 Uhr
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