Pech für Hartz IV Kandidaten - Bundesagentur für Arbeit streicht die Fördermittel für Gründer aus ALG II
Trotz Freigabe der Haushaltsmittel in der Grundsicherung stellen sich die kommunalen Arbeitsgemeinschaften quer
Anfang März 2010 erließ der Haushaltsausschuss des Bundestages für 900 Millionen Euro eine Etatsperre für die Bundesagentur für Arbeit mit der Forderung nach einem effizienteren Mitteleinsatz. Einsparungen wurden schnell gefunden. Der Fördertopf für Existenzgründungen aus Hartz IV wurde gestoppt. "Nun müssen die Kommunen selber die Finanzierung dieser Förderung sicherstellen. Aber aufgrund deren desolater Haushaltslage haben diese ebenfalls eine sofortige Haushaltssperre verhängt", berichtet Andreas Schilling, Chef des Beraternetzwerks STRATEGAM. "Bundesweit werden zurzeit die Anträge auf Einstiegsgeld seitens der ARGEN abgelehnt, obwohl es eigentlich keine Beanstandungen der Existenzgründer gibt. Zumal mit der Änderung des Grundgesetzes Ende April die gesperrten Haushaltsmittel eigentlich wieder freigegeben wurden." Gründer, die sich darauf gefreut haben endlich den Sprung aus Hartz IV zu schaffen, dürfen sich wieder auf den Büßerstuhl setzen und werden demotiviert.
Mit dem totalen Stopp der Förderung sehen sich viele Existenzgründer einmal mehr von der Bundesagentur für Arbeit und den kommunalen Arbeitsgemeinschaften benachteiligt. Wer bisher den Schritt aus der Arbeitslosigkeit wagen wollte, sah sich mit wettbewerblich fragwürdigen Methoden der Arbeitsvermittler konfrontiert. So werden Hartz IV-Gründer an von der ARGE ausgesuchte lokale Institute geschickt, wo sie in mehrwöchigen Gründer-Kursen, Einzelgesprächen und Tests auf Herz und Nieren geprüft werden. Auch die notwendige fachkundige Stellungnahme wurde nur von speziell von der ARGE ausgesuchten Stellen akzeptiert. "So händigen die ARGEN einiger Kommunen die Antragsunterlagen heute nur noch aus, wenn der Gründer diesen Vorgaben folgt", kann Andreas Schilling aus der Beratungspraxis berichten. Da kann es dann mal schnell zur Wettbewerbsverzerrung kommen und der Kunde ist zum Schluss der Leidtragende. Denn wenn der Gründer mit der von der ARGE vorgeschriebenen Vorgehensweise, dem Seminar oder dem Berater des vorgeschriebenen Instituts unzufrieden ist, oder sich bereits selbst im Vorfeld Unterstützung gesucht hat, wird seitens der ARGE mündlich darauf verwiesen, dass nur Tragfähigkeitsbescheinigungen der von ihnen empfohlenen Stellen akzeptiert werden. "Schriftlich gibt es diese Anweisung für den Hartz IV-Gründer natürlich nicht. Logisch, da es sich ja um eine eindeutige Wettbewerbsverzerrung und Verletzung der Neutralitätspflicht seitens der ARGEN handelt", so Harald Schottenloher aus der Berliner STRATEGAM Filiale.
Das Gesetz sieht bei Hartz IV-Kandidaten vor, im Rahmen einer Eingliederungsvereinbarung Schritte für eine Beendigung des ALG-Bezugs zu unternehmen. Hier spricht man von "Fordern und Fördern" - und zwar für beide Seiten. Leider scheint sich die Unterstützung seitens der ARGEN zunehmend gerade bei Gründern auf das einseitige Fordern zu beschränken und das Fördern der Bemühungen des Gründer oder gar Forderungen des Gründers auf bspw. freie Wahl des Beraters einfach mal elegant wegzubügeln. Dabei ist die Selbständigkeit eine der wenigen Möglichkeiten wirklich langfristig aus dem Hartz IV-Bezug zu kommen, da es Festanstellungen schlichtweg nicht gibt und Ein-Euro-Jobs und ABM-Maßnahmen auch nicht wirklich helfen, in den ersten Arbeitsmarkt zu kommen.
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Datum: 06.05.2010 - 11:47 Uhr
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