Der Unterschied zwischen einer Betreuungskraft § 45b, § 53c SGB XI, oder einem Seniorenassistenten

Der Unterschied zwischen einer Betreuungskraft § 45b, § 53c SGB XI, oder einem Seniorenassistenten?

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Eine Frage die uns sehr oft gestellt wird - hier der Vergleich:



Betreuungskraft oder SeniorenassistentBetreuungskraft oder Seniorenassistent

(firmenpresse) - Wenn man vor der Wahl steht und gerne angestellt sein möchte, ist die Qualifizierung zur Betreuungskraft nach der Richtlinie § 53 c SGB XI zu bevorzugen.



Die Qualifizierung nach § 53 c ist wesentlich umfangreicher, dementsprechend grösser sind die späteren Einsatzmöglichkeiten. Alle Ausbildungsinhalte des § 45b sind in der Richtlinie § 53 c enthalten.



Als Betreuungskraft § 53 c kann man sowohl in stationären Pflegeeinrichtungen arbeiten als auch bei der Vielzahl an ambulanten Pflegediensten von privaten Unternehmen und gemeinnützigen Trägern. Eine Betreuungskraft in Vollzeit ist maximal für 20 Heimbewohner zuständig.

Um als Betreuungskraft arbeiten zu können, ist eine Qualifizierungsmaßnahme mit mindestens 160 Stunden zzgl. 2 Wochen Praktikum vorgeschrieben. In der Pflege werden Betreuungskräfte nicht eingesetzt.

Mit einer Qualifikation nach § 53 c SGB XI ist zudem die Wahrscheinlichkeit viel höher eine Festanstellung zu finden anstatt nur einen 450,00 EUR Mini-Job



Der § 45 b SGB XI regelt zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen im häuslichen Bereich, also für hilfebedürftige Menschen die nicht in einem Pflegeheim, sondern in ihrer eigenen Wohnung leben. Dazu gibt es ein festgeschriebenes Schulungskonzept mit 40 Schulstunden.

Das bedeutet, dass nun dementen Menschen ohne Pflegestufe (= Pflegestufe 0) aber mit "eingeschränkter Alltagskompetenz" eine zusätzliche Betreuungskraft nach § 45 b zusteht sowie Menschen mit Pflegestufe aber ohne "eingeschränkte Alltagskompetenz". Besonders pflegende Angehörige sollen damit entlastet werden. Die Tätigkeit als Betreuungskraft nach § 45 b wird auch als "niedrigschwelliges Angebot" bezeichnet.

Die Qualifikation nach § 45 b SGB XI ist die richtige Wahl, wenn man nur wenige Stunden im Monat eine einfache Betreuung ausüben will.



Als Betreuungsdienst, oder wenn man selbstständig auf eigene Rechnung arbeiten möchte, benötigt man dafür eine behördliche Zulassung des Betreuungsangebots sowie eine Abrechnungsnummer für die Krankenkassen.



Die genaue Ausgestaltung ist den einzelnen Ländern überlassen und unterscheiden sich durchaus. In zwischen eröffnen immer mehr Länder den Zugang zu den Angeboten zur Unterstützung im Alltag auch für selbständige Erwerbstätige und lassen diese nach Landesrecht zu. Oft ist dabei eine Fachkraftüberwachung erforderlich, sowie eine jährliche Fortbildung von 8 Unterrichtsstunden.



Nun der Vergleich zu den Seniorenassistenten, ausgebildet bei der HELP Akademie:

HELP Akademie Basislerhrgang



Seniorenassistenten arbeiten grundsätzlich auf Honorarbasis und sind somit gewerblich selbständige (Klein-)Unternehmer. Ihre Aufgaben und Einsatzmöglichkeiten sind sehr deutlich vielfältiger als bei den Betreuungskräften § 45 b und 53 c. Auch sie pflegen dabei nicht.



Ihr Stundensatz beträgt in der Regel zwischen 40,00 bis 50,00 EUR in der Stunde. Welche Gelder die Senioren mit Pflegegrad von den Pflegekassen abrufen können und eine mögliche direkte Abrechnung des Entlastungsbetrages wird in der Ausbildung geschult.

Seniorenassistenten teilen sich Ihre Arbeitszeiten und Aufgaben selbst ein und haben keinen Weisungsberechtigten. Meist unterstützen sie ca. 5 Senioren dauerhaft und regelmäßig. Dabei entlasten Sie die Angehörigen maßgeblich und auch die alleinstehenden Senioren begleiten sie fürsorglich, zuverlässig und empathisch durch alle Bereiche der täglichen Abläufe und Aktivitäten.



Sie werden in der HELP Akademie sehr umfangreich ausgebildet in 185 Schulstunden mit 4 Zwischenprüfungen und einem Zertifizierungstag. "Experte & Gesellschafter in der Seniorenassistenz" ist dann die offizielle Bezeichnung auf dem persönlichen Zertifikat nach erfolgreichem Bestehen. www.help-akademie.de .Eine gesetzliche Vorschrift, wie bei den Betreuungskräften §53 c und §45 b gibt es hier nicht.



Seniorenassistenten sollen Lebensfreude und Mobilität zurückbringen, Freizeit gestalten, aber auch altersassoziierte Krankheiten, bis möglicher weise auch den palliativen Weg begleiten sowie den Angehörigen regelmäßig berichten.

Sie sind echte Allrounder und es sollten keine Fragen oder Wünsche offen bleiben. Wenn Sie eine Aufgabe selbst nicht lösen können, sollten sie ein gutes Netzwerk aufgebaut haben und eine weitere Person zuziehen können. Ihre Auftraggeber sind immer die Senioren, oder deren Angehörige, nur denen sind sie verpflichtet.



Seniorenassistenz ist eine echte Berufung bei der man neben der hochqualifizierten Weiterbildung der HELP Akademie,

(www.help-akademie.de) auch sehr viel Kreativität aus seiner eigenen Lebenserfahrung einbringen kann.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

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Die Help-Akademie München ist eine AZAV-zertifizierte, staatlich geprüfte & anerkannte Erwachsenenbildungseinrichtung im sozialen Bereich



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Fürstenrieder Str 279 a
80335 München
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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 11.04.2022 - 09:00 Uhr
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