Bundesrat akzeptiert 'Griechenland-Hilfe'

Bundesrat akzeptiert 'Griechenland-Hilfe'

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Bundesrat akzeptiert "Griechenland-Hilfe"



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Die Länder haben in ihrer heutigen Sitzung das Währungsunion- Finanzstabilisierungsgesetz gebilligt.

Mit dem Gesetz trifft der Deutsche Bundestag die Maßnahmen auf nationaler Ebene, um Griechenland rasch finanzielle Hilfe leisten zu können. Für die Hilfen wurden Bedingungen festgelegt, die für die Auszahlung der entsprechenden Kredite erfüllt sein müssen.

Der Gesamtfinanzierungsbedarf soll 110 Milliarden Euro betragen. Bis zu 80 Milliarden sollen die Eurostaaten als Finanzhilfe in Form von koordinierten bilateralen Krediten bereitstellen. Der sich aus diesem Betrag rechnerisch ergebende deutsche Anteil beträgt rund 22,4 Milliarden Euro, davon bis zu 8,4 Milliarden im ersten Jahr.

Der internationale Währungsfonds übernimmt einen Anteil von 30 Milliarden Euro. Den deutschen Kredit soll die Kreditanstalt für Wiederaufbau ausreichen, die hierfür eine Bundesgarantie benötigt.

In einer begleitenden Entschließung betont der Bundesrat, dass er die von Internationalem Währungsfonds, Europäischer Kommission, Europäischer Zentralbank sowie den Euro-Staaten beschlossenen Maßnahmen für Griechenland als unabdingbar ansieht.

Die Länder weisen jedoch darauf hin, dass die Unterstützung ein Ausnahmefall ist, der nicht in einen Mechanismus für weitere notleidende Staaten führt. Die Währungsunion dürfe sich nicht sukzessive in eine Transferunion wandeln. Die von Griechenland zu treffenden Entscheidungen zur Einhaltung des Sparkurses und der strukturellen Reformen seien daher streng zu überwachen. Über die Fortschritte und die Einhaltung der Vereinbarungen soll die Bundesregierung regelmäßig berichten. Zudem soll sie sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass die zuständigen europäischen Institutionen in die Lage versetzt werden, wirksame Maßnahmen ergreifen zu können, die für eine effektivere Überwachung der Haushalts- und Finanzpolitiken der Mitgliedstaaten sorgen. Auch sei ein effektiver Frühwarnmechanismus einzurichten, der im Fall drohender Überschuldung von Staaten eine Warnung auslöst. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt sei so zu modifizieren, dass deutlich spürbarere Sanktionen verhängt werden können.



Aus Sicht des Bundesrates hat die aktuelle Krise um Griechenland jedoch auch verdeutlicht, dass im Finanzmarktsystem Änderungen dringend erforderlich sind, um dessen Krisenresistenz zu stärken. Aus diesem Grund fordert der Bundesrat die Bundesregierung auch dazu auf, sich unter anderem für die Schaffung einer unabhängigen europäischen Rating-Agentur einzusetzen und die Erhebung einer Risiko-Bankenabgabe zur Errichtung eines Stabilitäts-Fonds voranzutreiben.

Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität in der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen Republik (Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz, WFStG)

Drucksache 274/10 (Beschluss)


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Datum: 07.05.2010 - 20:17 Uhr
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