Bundesrat stimmt Härtefallregelung für Hartz IV-Empfänger zu
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Bundesrat stimmt Härtefallregelung für Hartz IV-Empfänger zu
Nach der Neuregelung haben Hartz IV-Empfänger zukünftig neben den üblichen Regelleistungen Anspruch auf einen unabweisbaren Mehrbedarf. Bei den aus dem Konjunkturpaket II geförderten Maßnahmen der Länder und Kommunen reicht es zukünftig aus, dass die geförderten Vorhaben zusätzlich erfolgen. Auf die bisher erforderliche Erhöhung der Gesamtsumme der Investitionen wird dagegen verzichtet.
Zur Härtefallregelung für Hartz IV-Empfänger bitten die Länder die Bundesregierung in einer begleitenden Entschließung, die Auswirkungen der Gesetzesänderung zeitnah auszuwerten und bei Bedarf eine einheitliche Regelung im Sozialhilferecht herbeizuführen. Aus Sicht des Bundesrates sollte in beiden Versorgungssystemen eine analoge Regelung für atypische Bedarfslagen erfolgen.
Gesetz zur Abschaffung des Finanzplanungsrates und zur Übertragung der fortzuführenden Aufgaben auf den Stabilitätsrat sowie zur Änderung weiterer Gesetze
Drucksache 204/10 (Beschluss)
http://www.bundesrat.de/
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Datum: 07.05.2010 - 20:47 Uhr
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