Privatverkauf eines Tiny House ist steuerfrei

Privatverkauf eines Tiny House ist steuerfrei

ID: 1980829
Wohnen auf wenigen Quadratmetern (Bildquelle:©?zinipi / freiraum GmbH)Wohnen auf wenigen Quadratmetern (Bildquelle:©?zinipi / freiraum GmbH)

(firmenpresse) - Tiny Houses, englisch für "winzige Häuschen", sind auch in Deutschland auf dem Vormarsch. Der Wohntrend aus den USA, Kanada und Australien ist herübergeschwappt. Mit einer durchschnittlichen Quadratmeterzahl von 29 qm entsprechen sie der Wohnfläche eines 1-Zimmer-Appartements und beeinhalten neben Küche und Bad einen Wohn- und Schlafbereich. Der Durchschnittspreis von 67.000 Euro liegt jedoch weit unter den Anschaffungskosten einer Wohnung in einem Ballungsraum. Bei Bedarf können sie auf ein Fahrgestell montiert, weggefahren und woanders wieder aufgestellt werden.



Was sind die Motive von Tiny-House-Besitzern?



Ein Tiny House ist immerhin etwas Eigenes im Gegensatz zu einer Mietwohnung. Und im Vergleich zu einem Campingwagen bietet das mobile kleine Eigenheim ein gehobeneres Wohnniveau. Obwohl in Deutschland fast immer eine Baugenehmigung für ein Mobilhaus erforderlich ist, handelt es sich nicht um eine Immobilie, sondern um eine Art Wohnmobil. Laut einer deutschen Tiny-House-Studie ist für 83 Prozent eine minimalistische Lebenshaltung ausschlaggebend. An zweiter Stelle steht der Wunsch nach einem bezahlbaren Eigenheim in Zeiten horrender Immobilienpreise. Mobilität steht zwar nicht im Vordergrund, ist aber für 38 Prozent dennoch ein Kaufargument. 42 Prozent nutzen es als Wochenend- oder Ferienhaus, teilweise auf Grundstücken, auf denen keine feste Bebauung erlaubt ist. Auch für Rentner mit einer geringen Rente ist das Tiny House attraktiv. Wer in der glücklichen Lage ist, sein Häuschen auf dem Privatgrundstück der Kinder oder Verwandten abstellen zu dürfen, kann so mietfrei leben.



Was ist bei einem Verkauf steuerlich zu beachten?



Jüngst ging ein Steitfall vor Gericht. Der Kläger hatte von einer Campingplatzbetreiberin ein relativ großes, aber dennoch mobiles Holzhaus mit rund 60 Quadratmetern gekauft. Dieses stand auf einer von ihm gemieteten Parzelle des Campingplatzes. Vier Jahre später veräußerte er das Mobilheim und erzielt dabei einen Gewinn. Das Finanzamt nahm sogleich ein steuerpflichtiges Spekulationsgeschäft an, bei dem die zehnjährige Haltefrist für Grundstücke nicht erfüllt war, und besteuerte den Gewinn. Der Verkäufer setzte sich zur Wehr, da das Mobilhaus nicht fest mit dem Boden verbunden war und das Grundstück selbst nicht verkauft wurde. Da es sich damit um keine echte Immobilie handelte, konnte seiner Meinung nach der private Verkauf auch nicht einkommensteuerpflichtig sein.





Der Kläger hatte mit seiner Argumentation vor dem Finanzgericht Erfolg. Die Zehnjahresfrist gelte nur für Grundstücksverkäufe. Wird ein nicht mit dem Boden verbundenes Haus verkauft, fällt es nach Auffassung des Gerichts nicht unter diese gesetzliche Regelung, sofern das Grundstück nicht den Eigentümer wechselt. Das gelte auch dann, so das Finanzgericht, wenn beim Kauf des mobilen Häuschens Grunderwerbsteuer zu zahlen war. "Dasselbe muss folglich auch für den Verkauf von Tiny Houses gelten", informiert Tobias Gerauer, Vorstand der Lohi. Da das Finanzamt Revision gegen das Urteil einlegte, ist der Fall noch nicht abgeschlossen. "Das letzte Wort hat also wieder der Bundesfinanzhof", so Gerauer.



www.lohi.de/steuertippsWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in über 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit mehr als 700.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären - im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG - alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.



PresseKontakt / Agentur:

Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Nicole Janisch
Werner-von-Siemens-Str. 5
93128 Regenstauf
presse(at)lohi.de
09402 503147
www.lohi.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Hauff-Technik zeigt Präsenz bei der Giengener Azubi-Messe 2022 BELLEVUE Best Property Agents 2022 - Top Immobilienmakler München
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 17.05.2022 - 11:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1980829
Anzahl Zeichen: 3419

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Tobias Gerauer
Stadt:

München


Telefon: 089 27813178

Kategorie:

Bau & Immobilien



Diese Pressemitteilung wurde bisher 254 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Privatverkauf eines Tiny House ist steuerfrei"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Neue Stolperfalle bei Zahlungen ans Finanzamt ...

Die neue Verification of Payee (VoP)-Verordnung für Banküberweisungen führt bei Verbrauchern seit einigen Tagen zu Verunsicherung und Problemen. Einige Finanzämter gaben bekannt, dass sie ein erhöhtes Aufkommen an Nachfragen wegen der Umstellung ...

Vorausgefüllte Steuererklärung per Klick ...

Der Freistaat Bayern hat in einer Pressemitteilung vom 5. September bekannt gegeben, dass er die Steuersoftware ELSTER zu einer App-Version als vorausgefüllte Steuererklärung für Bund und Länder weiterentwickeln möchte. Der bundesweite Einsatz k ...

Studierende sollten an Steuererklärung denken ...

Das Wintersemester an den Universitäten hat jetzt im Oktober begonnen. Die Studienzeit ist aufregend und anstrengend. Die wenigsten Studierenden denken an Steuern und es gibt viele andere Dinge, die Priorität haben. Aber wenn Studierende wüssten, ...

Alle Meldungen von Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z