Fremdes Auto auf dem privaten Parkplatz? Das muss man sich nicht gefallen lassen!
Die Geduld der Inhaber von privaten Park- und Stellplätzen wird immer öfter durch dreiste Falschparker strapaziert. Man kommt von der Arbeit nach Hause und ein fremdes Auto steht auf dem eigenen Parkplatz. Verärgert greift man zum Telefon und sucht Hilfe bei der Polizei, nur um zu erfahren, dass die Polizei nichts unternimmt, weil kein öffentliches Interesse berührt wird. Das gilt übrigens auch für das Ordnungsamt.
Den Falschparker abschleppen zu lassen ist zwar eine Möglichkeit, sollte aber tunlichst unterlassen werden. Denn das sofortige Abschleppen lassen des fremden Autos durch ein Abschleppunternehmen ist in nicht wenigen Fällen absolut unverhältnismäßig. Außerdem muss man den Abschleppunternehmer aus eigener Tasche bezahlen und dann zusehen, dass man nicht auf den Kosten sitzen bleibt.
Dem dreisten Falschparker einen Zettel unter den Wischer zu klemmen ist nicht mehr als ein Ventil um eigenen „Dampf abzulassen“. Den Zettel findet man dann später weggeworfen und zerknüllt auf dem Stellplatz wieder. Der Falschparker wird später wieder den Stellplatz nutzen, denn es ist ja nichts passiert, was ihn davon abhalten könnte.
Vor der persönlichen Konfrontation mit dem dreisten Falschparker ist unbedingt abzuraten. Oft kommt es hierbei nämlich zu prekären Situationen die durchaus auch im Straftatbereich enden können.
So wehren Sie sich richtig und zwar mit nachhaltiger Wirkung.
Betroffene die sich wirkungsvoll gegen dreiste Falschparker wehren wollen, schließen sich dem UTR e.V. Bündnis „mein Parkplatz“ an. Der UTR e.V. fordert dann über seine Rechtsanwälte den Falschparker auf eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Tut er dies und parkt trotzdem wieder auf dem entsprechenden Parkplatz und wird dabei erwischt, wird eine Geldstrafe fällig.
Fotografieren Sie den Falschparker auf ihrem Parkplatz. Das Nummernschild muss deutlich ablesbar sein.
Der Parkverbotshinweis ist ebenfalls zu fotografieren. Notieren Sie Datum und Uhrzeit, und nennen Sie Ihre Anschrift und die Lage des Stellplatzes. Diese Dokumentation dann umgehend per E-Mail unter dem Stichwort „mein Parkplatz“ an den UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. schicken.
utr-ev@posteo.de
Das Angebot gilt auch für Geschäftsleute welche die Blockierung ihrer Kundenparkplätze durch dreiste Fremdparker nicht mehr hinnehmen wollen.
Dieser Service des UTR e.V. ist kostenlos.
Der Verein ist jedoch zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei.
Sie können gerne auf das
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Konto: DE10 6729 0000 0149 6479 29
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Der UTR e.V. dient dem Gemeinwohl und verzichtet ganz bewusst auf das steuerliche Privileg der „Gemeinnützigkeit“. Dadurch muss er keine Rücksicht auf die Hand, die ihn füttert nehmen.
UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
VCD Verbrenner Club Deutschland im UTR e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Der VCD ist Ansprechpartner für alle Bereiche rund um das Thema Mobilität.
Der VCD versteht sich als die Interessenvertretung aller Autofahrer die auch weiterhin ein Auto mit Verbrenner Motor fahren wollen.
Der VCD steht ein für Klima- und Umweltschutz.
Der VCD leistet wichtige Informationsarbeit, um das Thema Auto und Umwelt, auch um das Auto mit Verbrennermotor besser in der Öffentlichkeit zu positionieren.
Die Gemeinschaft VCD bietet Beratung und Information sowie Unterstützung und Mitwirkung in allen die Mobilität und den Umweltschutz betreffenden Belangen.
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Die Tätigkeit des VCD umfasst neben der Arbeit für pro Verbrenner alle Aktivitäten und Initiativen zur Unterstützung und Förderung einer nachhaltigen Entwicklung für eine gesunde Umwelt und ökologischen Wohlstand.
Der VCD ist eine Non-Profit-Organisation und beschäftigt sich mit Fragen der Mobilität und des Umweltschutzes mit dem Ziel des Aufbaus und der Erhaltung einer nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter.
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über Aufgaben und Ziele eines recht verstandenen Umweltschutzes unter Beibehaltung der individuellen Mobilität auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse.
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Datum: 30.05.2022 - 13:58 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1983732
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Horst Roosen
Stadt:
Dieburg
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Kategorie:
Auto & Verkehr
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Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 30..05.2022
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