Urlaub im Ausland - Reisekrankenversicherungen und Corona-Impfzertifikat werden dringend empfohlen
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an
Die gesetzliche Krankenversicherung, die zum Beispiel in verschiedenen Ländern in Europa Gültigkeit hat, reicht im Ausland und speziell beim Urlaub in den USA und Kanada nicht aus. Wer in diesen Ländern keine Reisekrankenversicherung vorweisen kann, muss eventuelle Krankenhauskosten selbst tragen. Diese können dann schnell das Mehrfache der Kosten in Deutschland überschreiten. Bei der Allianz Versicherung wurde vor einigen Jahren ein Fall bekannt, bei dem es für ein Paar aus Deutschland um Kosten von 800.000 US-Dollar ging. Wichtig ist, dass die Reisekrankenversicherung vor Reisebeginn in Deutschland abgeschlossen wird. Auch unterscheiden die Reisekrankenversicherungen zwischen “inkl. USA & Kanada” oder “ohne USA & Kanada”. Das kommt daher, da die Kosten für Behandlungen und Arztbesuche dort sehr teurer sind.
Seit Corona achten Urlauber vermehrt auf eine Absicherung von Krankheiten. Gut ist, dass die Tarife für Reisekrankenversicherungen in den letzten Jahren spürbar besser geworden sind. Dies zeigt auch ein aktueller Vergleich bei Finanztest. Dennoch gibt es bei den jetzigen Angeboten noch diverse Fallstricke, die man kennen sollte. Kommt man z.B. in Quarantäne, zahlt die Reisekrankenversicherung keine Unterbringungs- oder Flugkosten. Ältere haben zudem den Nachteil, dass für sie die Versicherung teurer ist. Hier gilt es, die Angebote der Anbieter der Reisekrankenversicherungen genau zu studieren und zu überprüfen. Nur wer genau Bescheid weiß, kann sich für das preislich günstigste und beste Angebot entscheiden. Eine sehr gute Reisekrankenversicherung gibt es schon für weniger als zehn Euro pro Person und Jahr.
Übrigens: Corona ist noch nicht vorbei, auch wenn der Impfstatus in Geschäften und Co. nicht mehr abgefragt wird. Und wer auf dem Smartphone die Meldung sieht, dass sein Corona-Impfzertifikat abläuft, muss sich auch keine Gedanken machen. In jeder Apotheke können Geimpfte ein neues Zertifikat ausstellen lassen. Dies kann man dann wieder in die Cov-Pass-App oder Corona-Warn-App einbinden. Und für eine Auslandsreise sollte sowieso der Impfpass dabei sein, der bei der Einreise in manche Urlaubsländer sogar Pflicht ist.
Weitere Informationen und Hinweise zum Thema Reisekrankenversicherung finden Interessierte unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ unter dem Stichwort „Auslandskrankenversicherung“.
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Datum: 02.06.2022 - 11:17 Uhr
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Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 02.06.2022
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