33. Bundesdrogenkongress in Stuttgart
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33. Bundesdrogenkongress in Stuttgart
Hierbei spiele die schon häufig ins Feld geführte Vernetzung ? auch wenn sie für einige bereits zum Reizwort geworden sei ? eine wichtige Rolle. Aus Sicht der Ministerin müsse gewährleistet werden, dass der ambulante und stationäre Bereich gut zusammenarbeiten . Ebenso müsse vermieden werden, dass es zu einem Gegeneinander der einzelnen Berufsgruppen kommt. Als gut gelungenes Beispiel führte die Ministerin das Projekt Just für die Versorgung schwer suchtkranker Kinder und Jugendlicher an.
"Vor allem die Behandlung von suchtkranken Jugendlichen gelingt nur im Verbund", so die Ministerin. Daher entspreche es der der Intention des Gesetzgebers, wenn die unterschiedlichen Zweige der Sozialversicherung vertragliche Vereinbarungen schließen, wie die Kosten von kombinierten Maßnahmen zwischen den einzelnen Trägern aufgeteilt werden. Nachdem sich die gemeinsame Kostenträgerschaft in Baden-Württemberg modellhaft bereits bei JUST (Jugend und Suchttherapie)einem Projekt zur gemeinsamen Behandlung schwer suchtkranker Jugendlicher, bewährt habe, sei es nun auch gelungen, dass sich die Deutsche Rentenversicherung Bund an der gemeinsamen Finanzierung des bundesweiten Modellprojekts beteiligt. "Mir ist es ein großes Anliegen, dass dieses Modell in die Regelversorgung übernommen wird", erklärte Stolz.
Besonders hob die Ministerin auch die kommunalen Suchthilfenetzwerke hervor. "Wir haben ? bundesweit sehr beachtet ? in allen 44 Stadt- und Landkreisen kommunale Suchthilfenetzwerke eingerichtet", schilderte Stolz. "Sie haben sich zu einer stabilen Grundstruktur entwickelt, auf der die einzelnen Themen wie etwa der Glücksspielstaatsvertrag besser umgesetzt werden können." Sie müssten sich aber noch weiter verfestigen. Dazu gehöre ein Qualitätsmanagement auch für die Suchthilfenetzwerke als Verbund. "Dieser Aufgabe werden wir uns gemeinsam stellen", erklärte die Ministerin.
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Datum: 10.05.2010 - 19:47 Uhr
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