Selbstentsorger: Monopolist fürchtet den Wettbewerb
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Insider sehen in der "Recyclingpreller-Kampagne" gegen Selbstentsorger lediglich den Versuch von DSD-Lobbykreisen, die eigene Marktposition zu festigen. Tatsächlich scheint man nämlich den Wettbewerb zu fürchten. Dem ehemaligen Non-Profit-Unternehmen mit besten Kontakten in die politischen Chefetagen der Republik schwimmen die Felle davon. "Das Duale System Deutschland jammert, weil es den vom Gesetzgeber gewollten Wettbewerb fürchtet", sagt Jost Vielhaber, Director Public Affairs von BellandVision http://www.bellandvision.de in Pegnitz. Gegenüber der FAZ betonte er, dass es kein so genanntes Nämlichkeitsprinzip gebe, demzufolge exakt die eigenen Verpackungen zu erfassen und zu verwerten seien. "Entscheidend ist die gesamthafte Erfüllung der Vorgaben."
Im Übrigen hätten die Selbstentsorger einen im Vergleich zum DSD geringfügigen Marktanteil von etwa fünf Prozent - ein Anteil, der in keiner Weise dazu geeignet sei, die Schwarzmalerei des DSD Realität werden zu lassen. Dies bestätigte bereits auf dem Würzburger Verpackungsforum Thomas Rummler vom Bundesumweltministerium: "Die Selbstentsorger haben einen derart geringen Anteil, dass dadurch die haushaltsnahe Sammlung nicht aus den Fugen geraten kann." Letztlich seien es die Selbstentsorger gewesen, die durch den von ihnen angefachten Wettbewerb zugunsten der Verbraucher dem Grünen Punkt insgesamt Preissenkungen von über einer Milliarde Euro abgetrotzt hätten.
Die Vorwürfe des DSD, über dessen erneuten Verkauf durch den Finanzinvestor Kohlberg Kravis Roberts http://www.kkr.com in den letzten Wochen und Monaten immer wieder spekuliert wurde, könnten als Ablenkungsmanöver betrachtet werden, um die Geschäftspläne von KKR nicht zu beeinträchtigen. Denn das DSD sieht sich selbst mit Vorwürfen der Wettbewerbsverzerrung aufgrund fragwürdiger Rabattgewährungen konfrontiert. Nach Berichten des Wirtschaftsdienstes Euwid http://www.euwid.de und des Umweltjournals http://www.umweltjournal.de sei das Bundeskartellamt aktiv, weil der Marktführer Kunden gezielt Rabatte gewährt, beispielsweise bei Unilever. Die vom DSD abgegebenen Preise bei der Unilever-Ausschreibung hätten erheblich unter denen der aktuellen Lizenzentgelte gelegen. Wettbewerber konnten nur das Nachsehen haben. "Einen Rabatt in dieser Form gewährt man entweder allen oder keinem der Geschäftspartner", sagt Professor Hans-Peter Schwintowski, Wettbewerbsrechtler der Humboldt-Universität Berlin http://www.rewi.hu-berlin.de. Wie Euwid weiter berichtet, habe das DSD im Gespräch mit dem Kartellamt zugesagt, diese Preispolitik abzustellen. Das könnte man als Schuldeingeständnis werten. Dennoch wanderte ein zweistelliger Millionenbetrag in die Kassen des Kölner Müllkonzerns. Wettbewerbsrechtler sehen einen groben Verstoss gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, weil ein marktbeherrschendes Unternehmen den Wettbewerb ohne ersichtlichen Grund beeinträchtigt. Nach Auskunft des Kartellamtes wird die Rabattpolitik des DSD weiterhin beobachtet. Der Leiter der 10. Beschlussabteilung des Bundeskartellamts, Franz Heisterman,n habe auf Anfrage bestätigt, dass es neue Beschwerden gebe, die das Amt prüft. Schon beim Verkauf des Grünen Punktes war wohl mit wettbewerbsrechtlich bedenklichen Methoden gearbeitet worden. Um nach dem Wandel zum renditeorientierten Unternehmen die Kunden zu binden, entwickelte man finanzielle Belohnungsmechanismen für Wohlverhalten. Dabei ging es Medienberichten zufolge um Rückvergütungen und Prämien von insgesamt bis zu 350 Millionen Euro. "Diese Summe hatte das DSD Markenproduzenten wie Nestle, Danone oder Beiersdorf in Aussicht gestellt, falls sie dem Grünen Punkt-Unternehmen nach dessen Verkauf an die US-Beteiligungsgesellschaft KKR treu blieben", berichtete das Handelsblatt http://www.handelsblatt.de.
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Datum: 24.04.2006 - 11:57 Uhr
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