Arbeitgeber müssen sich dringend fit machen – Versorgungsordnung und Zuschusspflicht in der betrieblichen Altersvorsorge zwingen zum Handeln
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Nachdem zum 1. Januar 2022 die Zuschusspflicht für die betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung für Arbeitgeber mit 15 Prozent auch für Altverträge zu Buche schlägt, kommt neuer Aufwand auf sie zu.
Diese Regelung muss zusammen mit der seit dem 1. Januar 2022 nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge geltenden Pflicht-Bezuschussung auch von Altverträgen der Entgeltumwandlung in Höhe von 15 % durch den Arbeitgeber gelesen und verstanden werden. Nunmehr muss also zudem eine Versorgungsordnung erstellt werden, die genau darstellt, wie viel Beiträge wohin fließen und welche Zuschüsse der Arbeitgeber zahlt.
All das wird zudem bei Zuwiderhandeln mit Strafen bedroht. Die Fälle nicht ordnungsgemäß gezahlter Beiträge und Zuschüsse werden strafrechtlich verfolgt. Die nicht ordnungsgemäße Information der Arbeitnehmer durch eine Versorgungsordnung und deren Nichtdurchsetzung wird künftig mit saftigen Ordnungsgeldern belegt.
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CEB Bankshop AG
Presseabteilung
Stallbaumstraße 11
04155 Leipzig
Tel. 0341-97854750
Email: presse(at)bankshop.de
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Datum: 19.06.2022 - 15:26 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1988324
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Enrico Stange
Stadt:
04155 Leipzig
Telefon: 0341-97854750
Kategorie:
Unternehmensberatung
Meldungsart: Unternehmensinfos
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 20.06.2022
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