Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. fordert: „Private Steuerberatungskosten müssen schnellstmöglich wieder abzugsfähig sein“
„Wir werden den steuerlichen Abzug der privaten Steuerberatungskosten wieder einführen.“ So hatte es die Bundesregierung vergangenen November im Koalitionsvertrag festgelegt. Auch der Bundesrat hatte sich bereits vor über einem Jahr für die Wiedereinführung ausgesprochen.
Die Begründung des Vereins: Ursprünglich sollte durch das Abzugsverbot der privaten Steuerberatungskosten zum 1. Januar 2006 das Steuersystem vereinfacht werden. „Das ursprüngliche Ziel der Regelung wurde verfehlt“, so der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2010, die von der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. als Mitgliedsverein unterstützt wird.
Der Lohnsteuerhilfeverein zeigte sich enttäuscht, dass in dem Gesetzentwurf die Absetzbarkeit der privaten Steuerberatungskosten nicht berücksichtigt wurde. „Wenn Arbeitnehmern und Rentnern Kosten entstehen, weil sie ihnen zustehende Steuersparmöglichkeiten nutzen möchten, müssen die Kosten so schnell wie möglich wieder absetzbar werden“, so der Verein. Das Steuersystem ist in den vergangenen Jahren stetig komplizierter geworden. Ohne Unterstützung durch Experten wie zum Beispiel die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. wird es für Steuerzahler immer schwieriger den Durchblick zu behalten. Das zeigt gerade die große Unsicherheit bei den Rentnern angesichts der Rentenbesteuerung. Sie suchen ebenso wie Arbeitnehmer zunehmend Hilfe bei den Beratungsstellen der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein
Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. mit Hauptsitz in München wurde 1966 gegründet und ist im gesamten Bundesgebiet aktiv. Mit annähernd 500.000 Mitgliedern ist er einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. In über 350 Beratungsstellen berät die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. ihre Mitglieder im Rahmen der begrenzten Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. 96 Prozent der Mitglieder werden in Beratungsstellen betreut, die von zertifizierten Beratungsstellenleiter/innen geführt werden.
Siegfried Stadter
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Datum: 11.05.2010 - 15:55 Uhr
Sprache: Deutsch
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Meldungsart: Finanzinformation
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Freigabedatum: 11.05.2010
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