Drive4Future I Wertsteigerung des Immobilienportfolio durch eMobility Solution und Ladeinfrastruktur

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ID: 1989356

(Berlin/ Chemnitz) Seit dem Dezember 2020 gilt das neue Wohnungseigentumsgesetztes (WEG) unter Berücksichtigung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur- Gesetzes (GEIG).



Ladeinfrastruktur / Shutterstock 372564607Ladeinfrastruktur / Shutterstock 372564607

(firmenpresse) - Worum geht es in dem Gesetzt?
Die EU-Gebäuderichtlinie (2018) fordert, dass Bauherren und Eigentümer für gewisse Parkplätze, die sich in oder an Gebäuden befinden, auch Ladepunkte und die Leitungsinfrastruktur für Elektrofahrzeuge vorsehen.


Was ist, wenn Bauherren und Eigentümer das Gesetzt nicht umsetzten?
Bei Verstößen droht dem Bauherren oder Eigentümer ein Bußgeld bis zu 10.000 Euro.

Welche Vorteile bringt das Gesetzt für Bauherren und Eigentümer?
Kombiniert mit dem neuen Klimaschutz-Sofortprogramm, welches zum Jahresanfang gestartet, will der Bund dieses Jahr rund 5,1 Milliarden Euro zusätzlich in entsprechende Maßnahmen investieren, wovon 2,5 Milliarden Euro für die Förderung energieeffizienter Gebäude eingeplant sind.

Die KFW fördert Ladestationen für Elektroautos im Wohngebäude über Bezuschussung für den Kauf und Einrichtung von Ladestation.

Betroffen sind Personenkraft- und Lieferfahrzeuge. In Deutschland setzt das Gesetz zur Elektromobilitätsinfrastruktur für Gebäude diese Vorgaben um. Am 24. März 2021 wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet und ist seit dem 25. März 2021 in Kraft.

Was soll das neue Gesetzt bewirken?
Das neue Gesetz soll den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in Gebäuden beschleunigen. Dafür müssen Bauherren und Eigentümer die größeren Parkplätze ihrer Wohn- und Nichtwohngebäuden mit Ladepunkten ausstatten. Damit soll es für die Nutzer von Elektrofahrzeugen leichter sein, diese zu Hause, am Arbeitsplatz oder bei alltäglichen Besorgungen aufzuladen. Das Gesetz betrifft nur die Ladeinfrastruktur für Personenkraft- und Lieferfahrzeuge.

Eine nachhaltige eMobility mit Ladeinfrastruktur für Eigentümer oder Mieter sollte heute schon auf die Herausforderungen und Chancen von morgen ausgerichtet sein. Ob die Ladeinfrastruktur durch den Eigentümer bzw. Mieter betrieben wird oder durch dritte, wir stehen Immobiliengesellschaften als Experten für Elektromobilität zur Seite und kümmern uns um alle notwendigen Schritte.


Setzen Sie also von Beginn an auf unsere flexibel skalierbaren Lösungen. Mit unserer Branchenlösung für die Immobilienwirtschaft von Drive4Future richten Sie ihre Immobilien und Projekte für die Zukunft aus und schaffen so eine langfristige CO 2 Reduktion gepaart mit Nachhaltigkeit und Werthaltigkeit für Ihre Immobilienwerte.


erfordert fachspezifisches Wissen. Mit dem Umstieg auf Elektromobilität, wird das Arbeitsfeld für Unternehmen und Flottenbetreiber noch komplexer.
Für eine kostenlose Erstberatung steht Ihnen unsere KFW- Unternehmer- Hotline zur Verfügung oder schreiben Sie uns ein E- Mail.

Telefonzeit montags bis freitags von 08:00h bis 17:00h.

Telefon: 030-540 818 48
E-Mail: Unternehmer@drive4futu.re

Drive4Future I the smart way

Mit unserer 360 Grad Technology Mobility Solution Perspective

Als Systemhaus für Mobility Solutions sorgen wir für nachhaltige Mobilitätstechnologie. Von der Beratung bis zum Betrieb kümmern wir uns um die erfolgreiche Verwirklichung der Projekte im Bereich der eMobility.

Durch unsere Mobilitätslösungen sind unsere Kunden ökologisch und ökonomischen klar im Vorteil.

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Leseranfragen:

Niederwaldstr. 3, 09123 Chemnitz



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Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 22.06.2022 - 14:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1989356
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Melanie Reichelt
Stadt:

Chemnitz


Telefon: 0800 9 800 200

Kategorie:

Bau & Immobilien


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