Beweissicherungsverfahren im Rahmen der Umsetzung von Stuttgart 21 laufen an

Beweissicherungsverfahren im Rahmen der Umsetzung von Stuttgart 21 laufen an

ID: 199052

Beweissicherungsverfahren im Rahmen der Umsetzung von Stuttgart 21 laufen an



(pressrelations) -
Zustand von durch die Baumaßnahmen betroffenen Gebäuden wird dokumentiert / Deutsche Bahn informiert die ersten Hausbesitzer durch Anschreiben

(Stuttgart, 11. Mai 2010) Die Bauarbeiten für Stuttgart 21 haben im Februar begonnen. Bislang ist nur auf den bestehenden Gleisanlagen gearbeitet worden. Bevor Bauarbeiten in unmittelbarer Nähe der Bebauung beginnen können, muss im Rahmen der Planfeststellung ein sogenanntes Beweissicherungsverfahren durchgeführt werden.
Das heißt, die Deutsche Bahn ist verpflichtet Straßen, Gleisanlagen, Tunnel, Brücken sowie öffentliche und private Gebäude inspizieren und den Gebäudezustand dokumentieren zu lassen.
Wolfgang Drexler MdL und Sprecher des Bahnprojekts Stuttgart-Ulm: "Im Laufe dieser Woche werden die ersten Eigentümer und Mieter von Gebäuden rund um den Stuttgarter Hauptbahnhof angeschrieben. Gebäudebegehungen können nicht ohne ausdrückliche Genehmigung des Besitzers und des Mieters durchgeführt werden. Die ausführenden Ingenieurbüros werden alle betroffenen Personen frühzeitig kontaktieren, um sie über den Verfahrensablauf zu informieren und Begehungstermine zu vereinbaren. Die Bahn wird jeden betroffenen Hausbesitzer und Mieter rechtzeitig anschreiben und die Kosten des Beweissicherungsverfahrens vollständig tragen."
Bei Gebäuden wird eine Begehung sämtlicher Räume inklusive Tiefgeschossen stattfinden, alle bautechnisch relevanten Zustände werden protokolliert und dokumentiert. Zusätzlich werden an den Gebäuden Messpunkte angebracht. Durch diese kann die genaue Höhe und eine eventuelle Verformung des Untergrundes erfasst werden. Während der gesamten Bauausführung werden außerdem an ausgesuchten Orten nahe der Baustelle Erschütterungsmessungen durchgeführt.
Die Ergebnisse dieser Arbeit stellen die Grundlage für eventuelle Schadensersatzansprüche der Gebäudeeigentümer bei von der Bahn zu vertretenden Schäden dar. Entstehen also durch Stuttgart 21 bedingte Bauarbeiten Schäden an Gebäuden, können die Eigentümer auf der Basis der im Beweissicherungsverfahren gesammelten Daten Ansprüche gegenüber der Bahn geltend machen.


In Stuttgart wird das Beweissicherungsverfahren von einer Ingenieursgemeinschaft durchgeführt, die über Erfahrung mit vergleichbaren Aufgaben gerade auch in der Stuttgarter Innenstadt verfügt. Zusätzlich sind in die Beweissicherungsteams öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige eingebunden.


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Datum: 11.05.2010 - 20:17 Uhr
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