Immobilienerbschaft: Die Möglichkeiten im Überblick
Selbstnutzung, Vermietung oder Verkauf stellen Optionen für Immobilienerben dar
"Immobilienerben sollten zunächst prüfen, ob der Immobilienwert die Verbindlichkeiten übersteigt", rät Joachim Neumann, Geschäftsführer des Unternehmens, "nur so können sie sich dazu entscheiden, ob sie das Erbe annehmen oder ausschlagen möchten". Immobilienerben bleibt dafür allerdings nicht viel Zeit: Innerhalb von nur sechs Wochen müssen sie eine Entscheidung darüber treffen.
"Wissen Immobilienerben nicht, wie viel die geerbte Immobilie wert ist, können sie professionelle Immobilienmakler wie uns mit der Wertermittlung beauftragen", so Joachim Neumann. Bei dieser legen sie nicht nur den Wert der Immobilie fest, sondern ermitteln auch den optimalen Angebotspreis für den Verkauf.
Haben sich Immobilienerben zur Annahme der Erbschaft entschlossen, ist der Verkauf der Immobilie eine der Optionen. "Er kommt besonders für Immobilienerben infrage, die mit der Immobilie nichts anzufangen wissen und mit dem Verkaufserlös eigene Träume realisieren wollen", erklärt Markus Neumann, Prokurist bei der NEUMANN Immobilien & Grundbesitz GmbH.
Möchten Immobilienerben die Immobilie zum aktuellen Zeitpunkt nicht nutzen, aber später, sei eine Vermietung denkbar. Wollen Immobilienerben die Immobilie direkt selbst beziehen, spreche auch nichts dagegen. "Allerdings sollten sie im Vorfeld genau prüfen, ob sie ihren Vorstellungen entspricht und wie viel Geld für Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen zurückgelegt werden muss", so Markus Neumann.
Joachim und Markus Neumann kennen die Vor- und Nachteile jeder Option und wägen diese gerne mit den Immobilienerben ab, um sie bei ihrer Entscheidung zu unterstützen. Entscheidet sich ein Immobilienerbe für den Verkauf, wickeln die erfahrenen Makler aus Villingen-Schwenningen diesen vollständig ab.
Immobilienerben und andere Interessenten können sich telefonisch unter (0) 7720 / 31511 über das umfangreiche Leistungsspektrum der NEUMANN Immobilien & Grundbesitz GmbH informieren.
Weitere Informationen zum Thema sowie zu Makler Villingen-Schwenningen (https://www.immo-neu.de/unternehmen/firmenprofil/), Immobilienmakler Bad Dürrheim (https://www.immo-neu.de/informationen-bad-duerrheim/immobilienmakler-bad-duerrheim/), Immobilie verkaufen Villingen-Schwenningen (https://www.immo-neu.de/informationen-villingen-schwenningen/immobilie-verkaufen-villingen-schwenningen/) und mehr finden Interessenten auch auf https://www.immo-neu.de/Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
NEUMANN Immobilien & Grundbesitz GmbH ist "Ihr professioneller Immobilienmakler aus Villingen-Schwenningen" und das bereits seit 1994! Die Firma wurde 1994 vom Finanzexperten Joachim Neumann und seiner Frau Ingrid Neumann gegründet. Seit 2013 wird der inhabergeführte Familienbetrieb von Sohn Markus Neumann, Prokurist und Immobilienmakler IHK, unterstützt. Im Jahr 2016 ist Loredana Masino als Sekretärin dem Unternehmen beigetreten. Damit liefert das Maklerunternehmen gebündelte Kompetenz für erfolgreiche Immobiliengeschäfte.
NEUMANN Immobilien & Grundbesitz GmbH
Beethovenstr. 10
78054 Villingen-Schwenningen
Deutschland
E-Mail: info(at)immo-neu.de
Homepage: https://www.immo-neu.de/
Telefon: 0 77 20 / 3 15 11
wavepoint GmbH & Co. KG
Maren Tönisen
Bonner Straße 12
51379 Leverkusen
Deutschland
E-Mail: info(at)wavepoint.de
Homepage: https://www.wavepoint.de
Telefon: 0214 7079011
Datum: 29.06.2022 - 09:12 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1990923
Anzahl Zeichen: 2905
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Maren Tönisen
Stadt:
Villingen-Schwenningen
Telefon: 0 77 20 / 3 15 11
Kategorie:
Handel
Meldungsart: Produktinformation
Versandart: Ver?ffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 262 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Immobilienerbschaft: Die Möglichkeiten im Überblick"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
NEUMANN Immobilien & Grundbesitz GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).