Verbotenes Online-Glücksspiel - Zahlungsdienstleister hat keinen Anspruch auf Geld
ID: 1992195
CLLB Rechtsanwälte erstreiten erstes Berufungsurteil gegen Zahlungsdienstleister im Zusammenhang mit der Zahlungsabwicklung für illegale Online-Casinos
CLLB(firmenpresse) - München, 04.07.2022. Gute Nachricht für Glücksspieler, die im Online-Casino viel Geld verloren haben: Zahlungsdienstleister, über die sie ihre Spieleinsätze getätigt haben, können keine Ansprüche gegen sie durchsetzen. Das bemerkenswerte Urteil hat CLLB Rechtsanwälte im Berufungsverfahren durchgesetzt. „Das ist eine bahnbrechende Entscheidung. Es dürfte sich bundesweit um das erste Urteil eines Berufungsgerichts zu Gunsten eines Online-Casino Spielers im Streit mit einem Zahlungsdienstleister handeln“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.
Laut Glücksspielstaatsvertrag war nicht nur das Veranstalten von Online-Glücksspielen in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen verboten. Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 Glücksspielstaatsvertrag galt auch ein Mitwirkungsverbot. „Das heißt, dass es im Zusammenhang mit illegalen Online-Glücksspielen verboten ist, an den Zahlungen für die Spieleinsätze mitzuwirken oder sie zu ermöglichen. Banken oder Zahlungsdienstleister, die mit ihrem Angebot das Tätigen der Einsätze im Online-Casino erst ermöglichen, haben daher keinen Zahlungsanspruch gegen den Spieler. Das hat nun erstmals ein Gericht in zweiter Instanz entschieden und damit die Rechte der Spieler erheblich gestärkt“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.
In dem vorliegenden Fall hatte der Spieler ein Konto bei einem Zahlungsdienstleister in England und zahlte dort mittels mehrerer Überweisungen vom Konto seiner Hausbank in Deutschland insgesamt 5.750 Euro ein. Sobald die Bestätigung der Zahlungsanweisung bei dem Zahlungsdienstleister vorliegt, stellt er das Geld dem Kunden zur Verfügung, auch wenn es noch nicht tatsächlich eingegangen ist. So eine Gutschreibung dauert in der Regel einige Tage. So war es auch hier und die Hausbank des Spielers stornierte einige Überweisungen des Spielers in Höhe von 2.500 Euro, weil das Konto offenbar keine ausreichende Deckung aufgewiesen hat.
Das Geld hatte der Spieler aber schon im Online-Casino verzockt und so verlangte der Zahlungsdienstleister den stornierten Aufladebetrag in Höhe von 2.500 Euro. Die Klage war zunächst erfolgreich. Im Berufungsverfahren kippte das Gericht jedoch das erstinstanzliche Urteil und entschied, dass der Zahlungsdienstleister keinen Anspruch auf das Geld habe. Dazu fehle es an einer rechtlichen Grundlage, so das Gericht.
Zwar habe der Zahlungsdienstleister für die Zahlungen im Auftrag des Kunden einen Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen. Dieser Anspruch bestehe aber nicht, wenn die Zahlungen für die Besorgung verbotener Geschäfte erfolgt sind. Hier sei offensichtlich gewesen, dass die Zahlungen an einen Empfänger gingen, der illegale Online-Casinospiele anbietet, mit dem der Zahlungsdienstleister zudem einen Kooperationsvertrag geschlossen hat. Der klagende Zahlungsdienstleister könne daher nicht anführen, dass es nicht ersichtlich gewesen sei, welchem Zweck die Zahlungen dienen sollten. Er habe gegen das Mitwirkungsverbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen und daher keinen rechtlichen Anspruch auf die Erstattung der stornierten Beträge in Höhe von 2.500 Euro, führte das Gericht aus.
„Da die Forderung des Zahlungsdienstleisters auf einem verbotenen Rechtsgeschäft beruht, ist sie nichtig. Das Urteil zeigt, dass gute Chancen bestehen, sich gegen die Forderungen der Zahlungsdienstleister zu wehren. Ignorieren darf man sie aber nicht. Zudem bestehen auch gute Aussichten, verloren geglaubtes Geld vom Online-Casino zurückzufordern, wie zahlreiche Urteile zeigen“, so Rechtsanwalt Cocron.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: cllb
Datum: 04.07.2022 - 14:43 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1992195
Anzahl Zeichen: 3824
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: RA István Cocron
Stadt:
München
Telefon: +498955299950
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 04.07.2022
Diese Pressemitteilung wurde bisher 195 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Verbotenes Online-Glücksspiel - Zahlungsdienstleister hat keinen Anspruch auf Geld"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Berlin, München 22.03.2023 – Die Süddeutsche Zeitung berichtete mit Artikel vom 21.03.2023 von einem Bankkunden, welcher Opfer eines Cyberangriffes geworden ist. Innerhalb eines Wochenendes veranlassten die Betrüger 150 Abbuchungen mit Beträgen von knapp unterhalb von € 1.000. Der Fall äh
Spieler erhält Verlust vom Online-Casino zurück ...
München, 18.10.2022. Im Online-Casino hatte ein Spieler kein Glück. Bei Automatenspielen, sog. Slots, verlor er rund 12.800 Euro. Jetzt hat sich das Blatt für ihn gewendet. Das Landgericht Freiburg entschied mit Urteil vom 13. Oktober 2022, dass die Betreiberin des Online-Casinos den Verlust erse
Schadenersatzklage gegen Facebook wegen Datenschutzverstoß ...
München, 08.09.2021. Wer soziale Netzwerke wie Facebook nutzt, gibt regelmäßig eine ganze Reihe persönlicher Daten preis und vertraut darauf, dass sie sicher und geschützt sind. Die Realität sieht leider oft anders aus. Millionen Daten von Facebook-Nutzern sind Hackern in die Hände gefallen.
Weitere Mitteilungen von CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB
Facebook Datenhack ...
München, Berlin 01.07.2022. Die Kanzlei CLLB berichtete bereits über den Datenhack bei Facebook, bei dem allein in Deutschland von ca. 6 Millionen Facebook Nutzern hochsensible Daten gestohlen wurden. Der Datensatz enthält neben der Telefonnummer weitere sensible Daten, wie E-Mail-Adressen, Name,
Kreditkartenmissbrauch / unautorisierte Zahlungsabbuchungen ...
München, Berlin 01.07.2022 – Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte berichtete bereits über stetig zunehmende unautorisierte Zahlungsabbuchungen aufgrund des Missbrauchs von Kreditkartendaten. Nachdem die Kanzlei CLLB erste außergerichtliche Erfolge zugunsten der Mandanten erzielen konnte, hat nunmehr
Kostensparcheck – Verbrauchertipps mit enormem Sparpotenzial bei Finanzen ...
30.06.2022. Angesichts steigender Preise in fast allen Lebensbereichen, stellt sich die Frage, wo können Verbraucher Ausgaben sinnvoll reduzieren. Laut Erfahrungen der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) gibt es bei den Finanzen große Sparpotenziale. Ein Check hilft dabei, die
Online-Casino muss Verlust in Höhe von 158.000 Euro erstatten ...
München, 29.06.2022. „Unserem Mandanten dürfte ein Riesenstein vom Herzen gefallen sein“, sagt Rechtsanwalt István Cocron. Grund für die Erleichterung: CLLB Rechtsanwälte hat für den Mandanten knapp 158.000 Euro zurückgeholt, die er bei Online-Glücksspielen im Online-Casino verzockt hatt




