Fälle von Schadensersatz in Bezug auf Corona-Impfschäden nehmen zu
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Corona-Infektion, Impfschäden, gesundheitliche Langzeitfolgen - die Zahl der Betroffenen steigt und viel von ihnen möchten die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen. Wie kommt man zu seinem Recht?
Ursächlich für die steigende Zahl von anhängigen Verfahren sind vor allem von Betroffenen erhobene Vorwürfe einer nicht sachgerechten und angemessenen Aufklärung vor einer Schutzimpfung bzw. Behandlungsfehler bei der eigentlichen Impfung. Sehr häufig fanden die Impfungen aufgrund stark steigender Infektionszahlen unter großem Zeitdruck statt, sodass sehr viele Menschen in sehr kurzer Zeit geimpft werden mussten. Infolge dieses Zeitdrucks wurde die notwendige Belehrung, vor allem zu den Risiken und möglichen Nebenwirkungen nicht mit entsprechender Sorgfalt durchgeführt. Als Grundlage für Klagen nach Impfschäden kommen hier Maßgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), der §§ 630a ff des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder des Arzneimittelgesetzes (AMG) in Betracht.
Eine weitere Gruppe von Klagenden möchte Schadenersatz für erlittene Personenschäden aufgrund einer Corona-Infektion entweder durch Dritte, oder durch einen Aufenthalt im Krankenhaus oder einer Alten-, Pflege- bzw. Reha-Einrichtung. Auch bei einer Infektion im Rahmen einer Veranstaltung bzw. durch den Aufenthalt in einem Geschäft besteht für Klagende die Möglichkeit, den Klageweg zu beschreiten. Die rechtliche Basis bildet dabei das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) oder die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH), der höchsten deutschen Gerichtsbarkeit.
Als auf Medizinrecht spezialisierte Anwaltskanzlei vertreten die Fachanwälte von Steinbock & Partner ihre Mandantinnen und Mandanten gegenüber den entsprechenden Institutionen oder Personen. Sie klären im Auftrag ihrer Mandantinnen und Mandanten, inwieweit sich Ansprüche aus dem Infektionsschutzgesetz oder gegen den Arzneimittelhersteller durchsetzen lassen.
Als mittelständische Kanzlei verfügt Steinbock & Partner über Niederlassungen in München, Würzburg, Bad Kissingen, Gotha, Randersacker, Gerbrunn, Kürnach, Steinbach-Hallenberg und Rottendorf. Der Fachanwalt für Medizinrecht (seit 2010) Dr. Lang begleitet schon seit 2005 Ansprüche von Geschädigten. Rechtsanwalt Hamann kann auf seine Ausbildung als examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger sowie auf seine Arbeit als staatlich geprüfter Rettungsassistent zurückgreifen, wodurch er neben umfassendem medizinrechtlichem Wissen auch medizinischen Sachverstand in seine Arbeit als Rechtsanwalt einfließen lassen kann.
Ob grundsätzlich ein Anspruch auf Schadenersatz durch nicht fachgerechte Belehrung vor einer Impfung, einen Behandlungsfehler bei der Impfung oder durch eine Infektion mit dem Corona-Virus besteht, prüfen die Anwälte von Steinbock & Partner auf Grundlage der ihnen zur Verfügung gestellten Informationen. Diese sind in den Antworten auf die Fragen enthalten, die die potenziellen Mandant:innen der Kanzlei mithilfe eines Kontaktformulars zukommen lassen.
Wer Fragen zu einer möglichen Entschädigung für eine Corona-Infektion bzw. zum Thema Schadenersatz aufgrund eines erlittenen Impfschadens hat, der kann die Anwaltskanzlei Steinbock & Partner wegen eines Gesprächstermins für eine kostenlose Ersteinschätzung kontaktieren. Dafür lässt sich z. B. das Kontaktformular auf der Internetpräsenz der Kanzlei nutzen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, über die E-Mailadresse info@steinbock-partner.de oder unter der Telefonnummer 09931 22222 Verbindung aufzunehmen.
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Datum: 19.07.2022 - 17:10 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Alexander Lang
Stadt:
Würzburg
Telefon: 0931/22222
Kategorie:
Recht und Verbraucher
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