Arbeitsagenturen stellen sich beim Gründungszuschuss quer - so bleiben Existenzgründer auf der Strecke
Bei der Bundesagentur für Arbeit scheint es zu Einsparungen beim Gründungszuschuss zu kommen. Immer mehr Existenzgründern wird der Gründungszuschuss verweigert, angeblich wegen formalen Fehlern. Auch wer auf Nummer Sicher gehen will und einen Unternehmensberater engagiert, muss mit einer strengeren Prüfung und gegebenenfalls einer Ablehnung rechnen. Und das, obwohl Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss besteht, sofern der Gründer die Anspruchsvorrausetzungen erfüllt - nur weiß keiner mehr, wie er es richtig machen kann.
Die Zeiten, in denen der Antrag auf Gründungszuschuss ohne weiteres durch ging, sind vorbei. In Zukunft wird vom Gründer mehr Know-how gefragt sein, eine Aufgabe, die die wenigsten alleine stemmen können. Wer alles richtig machen und auf Nummer Sicher gehen will, holt sich Hilfe und beauftragt einen Unternehmensberater. Bisher ein Garant für den Erhalt es Gründungszuschuss. Doch auch die Branche der Berater hat mit der rigiden Haltung der Arbeitsagenturen zu kämpfen. Trotz freier Wahl des Beraters wird nicht jeder Berater gleichwertig für die fachkundige Stellungnahme akzeptiert, Businesspläne werden nicht anerkannt oder die Tragfähigkeit von Gründungen in Frage gestellt, obwohl Gründungsexperten bereits klare positive Aussagen dazu getroffen haben. Der Leidtragende ist dabei der Existenzgründer, der im Dunkeln gelassen wird, wie er es denn hätte richtig machen können.
"Besonders ärgerlich ist eine Ablehnung für Gründer, die den Antrag auf Gründungszuschuss erst kurz vor der Gründung oder nachträglich abgeben", so Andreas Schilling. "Wenn der Gründungszuschuss überraschend abgelehnt wird, ist es dann zu spät, die Gründung zu verschieben." Die Chancen, den Gründungszuschuss im Folgenden einzuklagen, steigen zwar, allerdings kostet dies den Gründer Kraft, die er eigentlich in seine Existenzgründung investieren sollte. Die gute Nachricht jedoch ist: Laut Gesetz besteht ein Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss. Wenn die Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind, muss die Arbeitsagentur den Gründungszuschuss auszahlen.
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Datum: 12.05.2010 - 18:47 Uhr
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