Strengere Nachweispflichten für Arbeitgeber

Strengere Nachweispflichten für Arbeitgeber

ID: 1998250

Neue Regelungen für Arbeitsverträge ab 1. August 2022 - für Anwälte ein wichtiger Beratungsanlass



Deubner Verlag (Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)Deubner Verlag (Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)

(firmenpresse) - Zum 1. August 2022 treten weitreichende Änderungen im Nachweisgesetz in Kraft, die bei der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen zu beachten sind. Besonders gravierend ist die Regelung, wonach ein Verstoß gegen das Nachweisgesetz als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 2.000 EUR für jeden Verstoß (§ 4 NachwG n.F.) geahndet werden kann. Für Arbeitgeber besteht daher dringender Handlungsbedarf bei der Ausformulierung neuer Arbeitsverträge.



Führte das Nachweisgesetz bislang eher ein Schattendasein, beinhalten die Neureglungen eine Erweiterung und Ergänzung der bereits bestehenden Nachweispflichten. Zudem werden weitere Mindestanforderungen an bestimmte Arbeitsbedingungen gestellt. Darüber hinaus werden die bislang geltenden Fristen zur Erbringung des Nachweises verkürzt. Es drohen bußgeldbewehrte Sanktionen für den Arbeitgeber, wenn die Fristen nicht eingehalten werden oder der Nachweis seitens des Arbeitgebers nicht bzw. nicht richtig erbracht wird. Keine Änderung ist für die Form des Nachweises vorgesehen. Die wesentlichen Arbeitsbedingungen nach dem Nachweisgesetz sind nach wie vor in Schriftform festzuhalten und dem Arbeitnehmer auszuhändigen.



Das "Rechtsportal Arbeitsrecht" aus dem Deubner Verlag, Köln, stellt Erläuterungen zum neuen Nachweisrecht sowie jetzt bereits einen Muster-Arbeitsvertrag, eine Muster-Niederschrift für bestehende Arbeitsverhältnisse sowie weitere Formulierungshilfen zur Verfügung. Die Online-Plattform liefert fundiertes Fachwissen für die arbeitsrechtliche Praxis. Dazu zählen neben umfassenden Erläuterungen zu sämtlichen individualrechtlichen Fragestellungen auch die Besprechungen relevanter Urteile, die Aufbereitung von Spezialthemen wie den coronabedingten Besonderheiten (z.B. Kurzarbeit oder Arbeitnehmerschutz), der betrieblichen Altersversorgung, sozial(versicherungs)rechtlichen oder kollektivarbeitsrechtlichen Themen und zudem rund 700 Muster und weitere Tools, so u.a. ein Abfindungs- und Kurzarbeitergeldrechner.





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Datum: 02.08.2022 - 11:45 Uhr
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