Firmengründung innerhalb der EU wird einfacher

Firmengründung innerhalb der EU wird einfacher

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Seit August 2022 sind bestimmte Firmengründungen innerhalb der EU deutlich einfacher geworden. Zum 1.8. des Jahres mussten die Mitgliedsländer die meisten Vorgaben der Digitalisierungsrichtlinie der Union in nationales Recht gegossen haben. In Deutschland können deshalb beispielsweise GmbHs mit Bareinlage ab sofort online gegründet werden. In den anderen EU-Ländern sind es die Pendants zu den Unternehmen entsprechender Rechtsform. 2023 werden die entsprechenden Optionen erweitert. Wer in einem anderen EU-Land gründen möchte, muss allerdings einige Punkte berücksichtigen.

Die wichtigsten Punkte für Firmengründungen nach der EU-Digitalisierungsrichtlinie

Die Online-Gründung ist durch ein Videotelefonat mit einer zugelassenen Rechtsinstanz möglich. In der Regel handelt es sich um Notare. Dabei kann auch gleich die Handelsregistereintragung bezeugt werden. Eine separate Bekanntmachung, die früher notwendig war, ist nicht länger vorgeschrieben. Bislang war dies lediglich Einzelhandelskaufleuten (bzw. entsprechenden Unternehmen) und Kapitelgesellschaften vorbehalten.

Möglich ist zudem nur die sogenannte Bar-Gründung, die eingangs bereits angerissen wurde. Die Gründer müssen dabei Geldmittel als Stammkapital in die Gesellschaft einbringen. Diese Beschränkung entfällt allerdings zum 1. August des Jahres 2023. Dann dürfen auch Sachmittel verwendet werden. Ausgenommen sind hiervon allerdings Grundstücke und Gesellschaftsanteile.

Diese Punkte sind von Gründern in anderen EU-Ländern zu beachten

Die Richtlinie bezieht sich ausdrücklich auch auf das EU-Ausland. Wer beispielsweise eine Firma in Polen gründen möchte, kann dies auf digitalem Wege tun. Es ist allerdings in solchen Fällen sinnvoll, Übersetzer und in dem anderen Land zugelassene Rechtsbeistände hinzuziehen, um keine nationalen Gesetze zu verletzen oder Fehler durch Sprachschwierigkeiten zu machen. Die folgenden Punkte sind ebenfalls zu beachten:

- In jedem EU-Land muss die Unternehmensführung vor Ort ansässig sein. Wer beispielsweise in Polen gründen, aber in Deutschland ansässig sein möchte, muss die Lösung einer Tochtergesellschaft wählen.
- Für den Gründungsakt ist ein Ausweis mit eID-Funktion notwendig, der die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes beweist.
- Die Steuergesetze unterscheiden sich erheblich von denen in Deutschland (und zumeist auch von den sonstigen EU-Ländern). Umfassende Recherchen sind daher im Vorfeld unerlässlich, um keine Fehler zu machen. Die Doppelsteuerabkommen sind dabei von besonderer Bedeutung, die geschlossen wurden, um zu verhindern, dass Firmen gezielt in Ländern mit niedrigen Abgaben ins Leben gerufen werden, um bei den Zahlungen an die öffentliche Hand zu sparen.
- Für Gründungen gibt es eine Vielzahl europäischer, nationaler und regionaler Fonds, die für deutliche Kostenerleichterungen in der Anfangszeit garantieren. Die EU stellt beispielsweise über den Europäischen Sozialfonds (ESF) entsprechende Mittel bereit.

Fazit: Planung ist von nicht zu überschätzender Bedeutung

Die Unternehmensgründung in einem anderen EU-Land ist durch die Digitalisierungsrichtlinie zwar tatsächlich wesentlich einfacher geworden. Und dieser Prozess setzt sich noch fort. Aber dieser Umstand darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass eine umfassende Planung des entsprechenden Schritts nach wie vor von nicht zu überschätzender Bedeutung ist. Praktisch immer ist es zudem sinnvoll, Expertenunterstützung zu suchen.

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Datum: 15.08.2022 - 14:08 Uhr
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