RA-Horrion: Rückforderung von Fortbildungskosten - Arbeitsrecht und Rechtsanwalt Dresden.

RA-Horrion: Rückforderung von Fortbildungskosten - Arbeitsrecht und Rechtsanwalt Dresden.

ID: 200204

Rückforderung von Fortbildungskosten in Allgemeinen Vertragsbedingungen unwirksam, wenn unangemessen lange Bindung an Arbeitsvertrag - Arbeitsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden



RA-Horrion: Rückforderung von Fortbildungskosten - Arbeitsrecht und Rechtsanwalt Dresden.RA-Horrion: Rückforderung von Fortbildungskosten - Arbeitsrecht und Rechtsanwalt Dresden.

(firmenpresse) - Rechtsgrundsatz Arbeitsrecht Dresden:

Wird in Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt, dass die Fortbildungskosten erst nach Ablauf einer bestimmten Vertragsdauer nicht mehr erstattet werden müssen, so ist die Vereinbarung bei zu langer Bindungsdauer unwirksam. Ist die Fortbildung Teil der Arbeitsleistung, so ist sie vergütungspflichtig. Dies gilt jedenfalls bei kurzzeitigen Schulungen und wenn die Kenntnisse unmittelbar in die Arbeitsleistung einfließen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.09.2009, Az. 3 AZR 173/08).

Sachverhalt Arbeitsrecht Dresden:

Arbeitnehmerin A ist in Apotheke als pharmazeutisch-technische Assistentin eingestellt. Arbeitgeber B schickte sie zu einem Fortbildungslehrgang, bestehend aus 3 Teilen zu je 2 ½ Tagen. Der Lehrgang "Fachberaterin Dermo-Kosmetik" kostet B ca. EUR 2.000,00.
In vorformulierten Vertragsbedingungen ist u. a. vereinbart, dass volle Rückzahlung durch A erfolgt, wenn sie das Arbeitsverhältnis binnen Jahresfrist nach Beendigung des Lehrgangs löst. Im 2. Jahr würde sich die Summe jeden Monat um 1/12 reduzieren.
Die A kündigte binnen Jahresfrist. Die Parteien streiten über die Arbeitsvergütung während der Fortbildung sowie über die Kosten des Lehrgangs. In allen Instanzen bekam A recht, d. h. sie erhielt Arbeitsvergütung und musste nichts zahlen.

Rechtsgründe Arbeitsrecht Dresden:

Die von B verwendete Rückzahlungsklausel ist gem. § 307 Abs. 1 BGB für A eine unangemessene Benachteiligung und damit unwirksam. So ist bei einer Lehrgangsdauer von bis zu einem Monat eine Bindefrist von 6 Monaten zulässig, bei einer Lehrgangsdauer von 2 Monaten eine einjährige Bindefrist. Der Lehrgang muss für den Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil haben. Vorliegend war die Bindefrist 2 Jahre. Sofern die Fortbildung Teil der vertraglichen Arbeitsleistung ist, ist sie zu vergüten.

Mein Rechtstipp Arbeitsrecht Dresden:

"Es dient der Rechtssicherheit für beide Parteien, derartige Vereinbarungen unter Beachtung der Rechtsprechung zu schließen", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Rechtsanwalt Dresden: Ulrich Horrion

Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut.Herr Horrion unterhält drei Büros. Ein Büro in Dresden, Glashütte bei Dippoldiswalde und in Oschatz.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde 1957 in Dortmund geboren und absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im
Anstellungsverhältnis tätig.

"Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für meine Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist mir ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Ich bin ständig bemüht, die Qualität meiner Dienstleistung zu verbessern und lege daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über meine Kanzlei", sagt Rechtsanwalt Ulrich Horrion.

Rechtsanwalt Horrion aus Dresden verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 20 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion zirka 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt bei ihm sehr hoch.

Herr Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und veröffentlicht Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.

Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.

Keywords:Insolvenzrecht Dresden, Insolvenzrecht Glashütte,Insolvenzrecht Oschatz,Arbeitsrecht Dresden,Arbeitsrecht Glashütte,Arbeitsrecht Oschatz,Verkehrsrecht Dresden, Vekehrsrecht Glashütte,Verkehrsrecht Oschatz.



PresseKontakt / Agentur:

Rechtsanwalt
Ulrich Horrion
Radeberger Strasse 9
01099
Dresden
info(at)rechtsanwalt-horrion.de
0351-8030940
http://www.rechtsanwalt-horrion.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Bundesrat will Genitalverstümmelung nicht völlig verbieten: Entfernung der Schamlippen durch Ärzte bleibt legal RA-Horrion: Keine Restschuldbefreiung bei unerlaubter Handlung - Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden.
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 17.05.2010 - 08:59 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 200204
Anzahl Zeichen: 2345

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Ulrich Horrion
Stadt:

Dresden


Telefon: 0351-803 09 40

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 462 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"RA-Horrion: Rückforderung von Fortbildungskosten - Arbeitsrecht und Rechtsanwalt Dresden."
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Rechtsanwalt Ulrich Horrion (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Rechtsanwalt Ulrich Horrion


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z