Die ersten Schritte, wenn Ihr Flug gestrichen wurde

Die ersten Schritte, wenn Ihr Flug gestrichen wurde

ID: 2002132
Wenn Ihr Flug aufgrund unvorhergesehener Umstände oder technischer Probleme annulliert wurde, sollten Sie nicht auf der Rollbahn warten, bis die Fluggesellschaft herausgefunden hat, was mit Ihnen geschehen soll. Sie müssen aktiv werden! Insbesondere, wenn Sie mit einem internationalen Flug reisen und Ihnen die Beförderung verweigert wurde, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung durch die Fluggesellschaft, wenn diese Sie nicht innerhalb von zwei Stunden nach der ursprünglichen Abflugzeit an Ihr Ziel bringen kann. Einzige Voraussetzung ist, dass der Flug in der EU startet oder landet.

Im Folgenden finden Sie einige grundlegende Hinweise dazu, wie Sie sich am Flughafen verhalten sollten, wenn Ihr Flug annulliert wird, und wie Sie eine Entschädigung von der Fluggesellschaft verlangen können. Als sehr hilfreich bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen Airlines haben sich auch Inkassounternehmen wie Flightright erwiesen.

Was ist bei einem annullierten Flug sofort zu tun?

Wenn ein Flug gestrichen wurde, muss sofort gehandelt werden. In vielen Fällen kümmern sich die Mitarbeiter am Flughafen um Sie, darauf sollte man sich aber nicht verlassen. Als Erstes sollten Sie herausfinden, wie lange die Fluggesellschaft über die Annullierung informiert hat und ob sie bei der Unterbringung behilflich sein wird. Dann müssen Sie entscheiden, welche Entschädigung Sie von Ihrer Fluggesellschaft erwarten. Wenn Sie für eine Pauschalreise bezahlt haben, werden diese Kosten wahrscheinlich bereits von Ihrer Versicherung übernommen.

Wie Sie die Unregelmäßigkeit als Fluggast melden

Fluggesellschaften müssen bei Flugverspätungen Essen und Getränke bereitstellen. Wenn Ihr Flug annulliert wurde oder Sie eine Verspätung von mehr als fünf Stunden hatten, melden Sie dies direkt bei Ihrer Fluggesellschaft und bitten Sie um Essen und Getränke. Darüber hinaus sind die Fluggesellschaften im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtungen nach EU-Recht verpflichtet, Fluggästen bei der Heimreise zu helfen, auch wenn ihnen die Beförderung verweigert wird (oder sie auf einen anderen Flug umgebucht werden).

Vergewissern Sie sich zusätzlich, ob Ihre Reiseversicherung die Annullierung im Zweifelsfall abdeckt, falls die Fluggesellschaft nicht bereits die Bereitschaft zur Entschädigung zeigt. So können Sie selbst dann, wenn die Fluggesellschaft die Entschädigung verweigert, zur Zahlung verpflichtet werden, wenn Sie nicht mehr mit ihr fliegen wollen. Falls Sie möchten, können Sie sich stattdessen auch direkt an Ihren Versicherer wenden.

Entschädigung bei Annullierung von EU-Flügen

Wenn Ihr Flug von einem EU-Flughafen aus annulliert wurde, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung von rund 250 € pro Person für Kurzstreckenflüge und 400 € für Langstreckenflüge. Die Fluggesellschaften versuchen jedoch oft, sich vor der Zahlung zu drücken. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen und alle Ihre Unterlagen aufbewahren. Lesen Sie weiter, um zu erfahren, was in solchen Fällen zu tun ist und wie Sie eine zusätzliche Entschädigung fordern können, wenn Ihr Reiseunternehmen seinen Teil der Abmachung nicht einhält.

Zusätzliche Ansprüche bei Pauschalreisen

  1. Mit Ihrer Reiseversicherung.
  2. Je nachdem, ob Sie an einer Rundreise teilnehmen oder einen Pauschalurlaub gebucht haben, können einige Ansprüche von Ihrem Reisebüro oder dem örtlichen Anbieter übernommen werden.
  3. Wenn alles andere scheitert, fordern Sie die Entschädigung direkt von Ihrer Fluggesellschaft. Vergewissern Sie sich jedoch, dass Sie wissen, wie Sie vorgehen müssen, da Ihre Ansprüche sonst ohne Weiteres abgelehnt werden könnten!
  4. Manchmal können auch Schadenregulierungsunternehmen bei der Geltendmachung von Ansprüchen helfen.


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Datum: 23.08.2022 - 14:49 Uhr
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