Wie lässt sich die Schenkungssteuer bei der Hofübergabe senken-

Wie lässt sich die Schenkungssteuer bei der Hofübergabe senken-

ID: 2002723
(PresseBox) - Die Berechnung der Schenkungssteuer richtet sich nach dem steuerpflichtigen Erwerb. Dieser lässt sich im Rahmen der Übergabe durch ein Wohnrecht reduzieren.

Hintergrund

Bei der Hofübergabe übergeben Landwirte neben dem land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen oft auch Grundvermögen. Das land- und forstwirtschaftliche Betriebsvermögen lässt sich zum Großteil steuerlich begünstigt übergeben. Bei Wohnhäusern schaut der Gesetzgeber genauer hin. Dort richten sich die steuerlichen Werte zunehmend nach dem tatsächlichen Wert.

Wann fällt Schenkungssteuer an?

Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem steuerpflichtigen Erwerb. Je höher dieser ist, desto höher ist der Steuersatz. Der Steuersatz beträgt maximal 50 Prozent. Die persönlichen Freibeträge sind vom Verwandtschaftsgrad abhängig. Da die Werte für Immobilien stark gestiegen sind, reichen die Freibeträge häufig aber nicht mehr aus.

Wie lässt sich die Bereicherung des Erwerbers senken?

Vereinbaren Übergeber mit den Übernehmern bei der Übergabe Nutzungs- und Duldungsauflagen, wie zum Beispiel Nießbrauch oder Wohnrecht, senkt das den steuerlichen Wert der Immobilie. Behält sich der Übergeber ein Wohnrecht am privaten Wohnhaus zurück, senkt das den Wert der Wohnung um den Wert des Wohnrechts.

Beispielrechnung für die Wertminderung durch ein Wohnrecht:

Der jährliche Nutzungsvorteil der Wohnung beträgt 8.000 Euro. Der Hofübergeber ist 65 Jahre alt. Demnach beträgt seine statistische Lebenserwartung noch 17,83 Jahre. Daraus ergibt sich ein Kapitalisierungsfaktor von 11,525.

8.000 Euro * 11,525 = 92.200 Euro

Der Wert der Schenkung wird durch das Wohnrecht um 92.200 Euro gemindert. Je höher die Lebenserwartung des Schenkers ist, desto höher ist der Kapitalisator.

„Im Rahmen der Schenkungssteuer gibt es verschiede Gestaltungsmöglichkeiten. Da sich die persönlichen Freibeträge nur alle zehn Jahre ausschöpfen lassen, müssen die Entscheidungen gut überlegt und geplant sein“, rät Ecovis-Steuerberater Markus Böhm in Hof.



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  Lieferverträge: Lassen sich Verträge ändern, wenn die Preise explodieren- Grunderwerbsteuer: Sind Bäume grunderwerbsteuerpflichtig-
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 25.08.2022 - 15:48 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2002723
Anzahl Zeichen: 2269

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Gudrun Bergdolt
Stadt:

Berlin


Telefon: +49 (89) 5898-266

Kategorie:

Finanzwesen



Diese Pressemitteilung wurde bisher 252 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Wie lässt sich die Schenkungssteuer bei der Hofübergabe senken-"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z