Corona-Hilfen: Die Fristen für die Schlussabrechnung sind verlängert
ID: 2004208

(PresseBox) - Für die Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen können sich Unternehmen und ihre Steuerberater jetzt bis zum 30.06.2023 Zeit lassen. Der ursprüngliche Termin war der 31.12.2022. Das hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz am 18.08.2022 bekannt gegeben. Ecovis-Steuerberater Daniel Frischkorn in Berlin kennt die Details.
Welche Fristen gelten jetzt?
Die Fristen zum Einreichen der Schlussabrechnungen für die Corona-Wirtschaftshilfen sind verlängert. Die Fristverlängerungen gelten
für die Überbrückungshilfe I bis III, November- und Dezemberhilfe (Paket 1) sowie
für die Überbrückungshilfe III Plus und IV (Paket 2).
Diese Fristen gelten jetzt:
Fristende für die Abgabe der Schlussabrechnung ist der 30.06.2023.
In Einzelfällen, dann allerdings nur auf Antrag, läuft die Abgabefrist bis zum 31.12.2023.
Warum ist überhaupt eine Schlussabrechnung erforderlich?
Die Schlussabrechnung ist notwendig, damit die bewilligenden Stellen einen Abgleich zwischen den beantragten Zuschüssen und dem tatsächlichen Bedarf der Unternehmen vornehmen können. Denn: Unternehmen konnten die Corona-Wirtschaftshilfen nur auf Basis ihres voraussichtlichen Umsatzrückrangs und ihrer Fixkosten beantragen. Die Förderbedingungen sehen jedoch vor, dass sich die Höhe der Zahlungen an die Unternehmen nach der tatsächlichen Geschäftsentwicklung richtet.
Als Ergebnis des Abgleichs kann sich ergeben, dass Antragsteller Nachzahlungen bekommen oder einen zu viel erhaltenen Betrag zurückzahlen müssen. Wer keine Schlussabrechnung macht, muss die erhaltene Förderung in voller Höhe zurückzahlen.
Wo sind die Schlussabrechnungen abzugeben?
Die Schlussabrechnungen müssen prüfende Dritte, also Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer, über das Onlineportal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de einreichen. Über das Portal lassen sich auch die Anträge auf Fristverlängerung stellen.
„Nicht nur unsere Mandantinnen und Mandanten atmen jetzt auf, sondern auch wir Steuerberater. Wir müssen mit unseren Mandanten im Moment viele weitere Themen schultern, die sich aus der Energie- und Rohstoffkrise ergeben. Die Fristverlängerungen für die Schlussabrechnung der Corona-Hilfen verschaffen uns ein wenig Luft“, sagt Ecovis-Experte Frischkorn.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 01.09.2022 - 13:27 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2004208
Anzahl Zeichen: 2618
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Gudrun Bergdolt
Stadt:
Berlin
Telefon: +49 (89) 5898-266
Kategorie:
Finanzwesen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 155 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Corona-Hilfen: Die Fristen für die Schlussabrechnung sind verlängert"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).