Erfüllung von Verträgen und höhere Gewalt

Erfüllung von Verträgen und höhere Gewalt

ID: 2006426

Erfüllung von Verträgen und höhere Gewalt



(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)

(firmenpresse) - Durch die Corona-Pandemie oder den Ukraine-Krieg hat im Wirtschaftsrecht der Begriff der höheren Gewalt oder Force Majeure Hochkonjunktur. Es lässt sich aber nicht alles mit höherer Gewalt begründen.



Krisen wie die Corona-Pandemie oder der Ukraine-Krieg haben erheblichen Einfluss auf die Wirtschaft. Hinzu kommen weitere Probleme, die für Lieferengpässe oder den Ausfall von Lieferketten sorgen. Dadurch wird es für viele Unternehmen zunehmend schwierig, ihre vertraglich zugesicherten Leistungen zu erfüllen. Begründet wird dies häufig mit Force Majeure, doch nicht jeder Lieferengpass bedeutet auch höhere Gewalt, sagt Rechtsanwalt Michael Rainer, Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte



Höhere Gewalt liegt in der Regel bei unvorhersehbaren und unabwendbaren Ereignissen vor, die außerhalb der Kontrolle des Vertragspartners liegen und auch mit angemessenen und zumutbaren Mitteln nicht vermeidbar sind. Das ist aber noch lange kein Freifahrtschein für die Parteien, ihre vertraglichen Pflichten nicht zu erfüllen. Das zeigt auch ein Urteil des Kammergerichts Berlin vom 24. Mai 2022 (Az.: 21 U 156/21).



In dem zu Grunde liegenden Fall hatte sich ein Bauträger gegenüber dem Käufer mit notariellem Bauträgervertrag verpflichtet, eine Wohnung zum 30.06.2018 bezugsfertig zu übergeben. Tatsächlich wurde die Wohnung erst rund zwei Jahre später, am 06.07.2020 an den Käufer übergeben. Der Käufer musste wegen der verspäteten Wohnungsfertigstellung in eine Mietwohnung ziehen und verlangte von dem Bauträger Schadenersatz für die entstandenen Kosten.



Der Bauträger wies die Verantwortung für die verspätete Wohnungsübergabe zumindest zum Teil zurück. So hätten aufgrund der Corona-Pandemie zwischen März und Juli 2020 ausländische Bauarbeiter nicht nach Deutschland einreisen können. Zudem sei es in dieser Zeit zu Lieferengpässen gekommen und Baustoffe konnten nicht geliefert werden.





Diese Argumentation ließ das KG Berlin nicht gelten. Der Bauträger müsse konkret darlegen, welcher schwerwiegende und unvorhersehbare Umstand sich auf das Bauvorhaben so ausgewirkt habe, dass es zu der Verzögerung kam. Er müsse darstellen, in welcher Weise und für welche Dauer die Arbeitsabläufe gestört wurden. Zudem müsse er auch bauzeitbegünstigende Umstände wie das Vorziehen von Leistungen beachten. Eine pauschale Berufung auf höhere Gewalt sei zu wenig. Da der Bauträger diese Anforderungen nicht erfüllen konnte, verurteilte das Gericht ihn zu Schadenersatz.



Im Wirtschaftsrecht erfahrene Rechtsanwälte können beraten.



https://www.mtrlegal.com/kanzlei/rechtsanwaelte/michael-rainer.htmlWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

MTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH www.mtrlegal.com ist eine wirtschaftsrechtliche ausgerichtet Rechtsanwaltskanzlei. Die Anwälte beraten insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, Kapitalmarktrecht und Bankrecht, IT Recht, IP Recht und Vertriebsrecht. Mandanten sind nationale und internationale Gesellschaften und Unternehmen, institutionelle Anleger und Private Clients. MTR Rechtsanwälte sind international tätig und befinden sich in Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart.



PresseKontakt / Agentur:

MTR Rechtsanwälte
Michael Rainer
Konrad-Adenauer-Ufer 83
50668 Köln
info(at)mtrlegal.com
+49 221 9999220
https://www.mtrlegal.com



drucken  als PDF  an Freund senden  Von Chirurgen für Business und Privatleben lernen Neu:
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 12.09.2022 - 09:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2006426
Anzahl Zeichen: 2951

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: +49 221 9999220

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 199 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Erfüllung von Verträgen und höhere Gewalt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

MTR Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Wirecard - Anmeldung zum Musterverfahren ...

Anleger und Aktionäre der insolventen Wirecard AG haben noch knapp sechs Monate Zeit, sich dem Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) anzuschließen. Das Kapitalmarktrecht bietet mit dem Kapitalanleger-Musterverfa ...

Untreue im Wirtschaftsstrafrecht ...

Untreue ist ein zentraler Straftatbestand im Wirtschaftsstrafrecht und kann mit Geld- und Haftstrafen geahndet werden. Allerdings ist häufig strittig, ob Untreue vorliegt. Der Vorwurf der Untreue taucht im Wirtschaftsstrafrecht häufig auf. Wer ...

Alle Meldungen von MTR Rechtsanwälte


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z