RA-Horrion: Entscheidungüber Restschuldbefreiung nach 6 Jahren - Insolvenzrecht Chemnitz
Insolvenzgericht muss nach Ablauf von 6 Jahren ab Insolvenzeröffnung über Restschuldbefreiung entscheiden, auch wenn das Insolvenzverfahren noch andauert - Insolvenzrecht Chemntiz
RA-Horrion: Entscheidungüber Restschuldbefreiung nach 6 Jahren - Insolvenzrecht Chemnitz(firmenpresse) - Rechtsgrundsatz Insolvenzrecht Chemnitz:
Dauert das Insolvenzverfahren länger als 6 Jahre, muss das Insolvenzgericht nach Ablauf dieser Zeit über die Restschuldbefreiung entscheiden. Wird Restschuldbefreiung gewährt, gehört dem Schuldner auch der pfändbare Vermögenserwerb ab dem 7. Jahr (BGH Beschluss vom 03.12.2009, Az. IX ZB 247/08).
Sachverhalt Insolvenzrecht Chemnitz:
Schuldner S beantragte Insolvenz und Restschuldbefreiung. Am 01.03.2002 war Verfahrenseröffnung. Am 01.03.2008 lief die 6-jährige Abtretungszeit des § 287 Abs. 2 InsO ab. Jetzt streiten der Insolvenzverwalter und der Schuldner über den pfändbaren Neuerwerb des Schuldners.
Rechtsgründe Insolvenzrecht Chemnitz:
Mit Ablauf der Frist von 6 Jahren ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat das Insolvenzgericht über den Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung zu entscheiden. Dies gilt auch, wenn das Insolvenzverfahren noch andauert. Bis zur Rechtskraft der Entscheidung muss der Insolvenzverwalter allerdings das pfändbare Vermögen des Schuldners sichern und es später ggf. herausgeben.
Mein Rechtstipp Insolvenzrecht Chemnitz:
"Es ist sinnvoll, dass der Schuldner sich über seine Rechte im Insolvenzverfahren informiert und ggf. Rechtsrat einholt. Insolvenzverwalter und Insolvenzgericht sind nicht die Interessenvertreter des Schuldners", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Rechtsanwalt Dresden: Ulrich Horrion
Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut.Herr Horrion unterhält drei Büros. Ein Büro in Dresden, Glashütte bei Dippoldiswalde und in Oschatz.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde 1957 in Dortmund geboren und absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im
Anstellungsverhältnis tätig.
"Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für meine Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist mir ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Ich bin ständig bemüht, die Qualität meiner Dienstleistung zu verbessern und lege daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über meine Kanzlei", sagt Rechtsanwalt Ulrich Horrion.
Rechtsanwalt Horrion aus Dresden verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 20 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion zirka 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt bei ihm sehr hoch.
Herr Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und veröffentlicht Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.
Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.
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Rechtsanwalt
Ulrich Horrion
Radeberger Strasse 9
01099
Dresden
info(at)rechtsanwalt-horrion.de
0351-8030940
http://www.rechtsanwalt-horrion.de
Datum: 18.05.2010 - 08:59 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Ulrich Horrion
Stadt:
Dresden
Telefon: 0351-803 09 40
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Politik & Gesellschaft
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