Mehr Rechtssicherheit bei Vollstreckung ausländischer Urteile

Mehr Rechtssicherheit bei Vollstreckung ausländischer Urteile

ID: 2007479

Mehr Rechtssicherheit bei Vollstreckung ausländischer Urteile



(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)

(firmenpresse) - Gerichtsurteile sollen sich im Ausland leichter vollstrecken lassen. Dazu soll das Haager Übereinkommen beitragen. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung liegt inzwischen vor.



Trotz aller Globalisierung endet die Gerichtsgewalt an den Staatsgrenzen. Das kann zu Schwierigkeiten führen, wenn die Urteile deutscher Gerichte im Ausland vollstreckt werden sollen und umgekehrt. Innerhalb der Europäischen Union ist die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile zwar weitgehend geregelt, doch über die EU-Grenzen hinaus fehlt es bislang an einheitlichen Regelungen. Das macht bspw. die Vollstreckung der Urteile deutscher Gerichte in Staaten außerhalb der EU schwierig. Dementsprechend herrscht bei grenzüberschreitenden Konflikten häufig eine Rechtsunsicherheit. Das soll sich durch die Umsetzung des Haager Übereinkommens zur Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ändern.



Das Übereinkommen wurde im Juli 2019 verabschiedet und die Europäische Union hat grünes Licht für den Beitritt zu dem Übereinkommen gegeben. Die Bundesregierung hat nun einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt.



Im Kern geht beim Haager Übereinkommen um die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen in Zivil- und Handelssachen zwischen EU-Staaten und weiteren Vertragsstaaten außerhalb der Europäischen Union. Die Anerkennung und Vollstreckung dieser Urteile, aber eben auch deren Grenzen durch einheitliche Anerkennungshindernisse sollen so festgezurrt werden. So soll mehr Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit bei grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten geschaffen und Zeit und Kosten gespart werden.



Laut dem Übereinkommen sind die Entscheidungen ausländischer Gerichte dann über die vorgesehenen Anerkennungshindernisse hinaus, inhaltlich nicht mehr nachzuprüfen. Liegt ein Anerkennungshindernis vor, kann die Anerkennung und Vollstreckung des ausländischen Urteils jedoch versagt werden. Darüber hinaus sieht das Übereinkommen noch verschiedene Ausnahmen vor.





Mit einer Reihe von Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union hat Deutschland bilaterale Übereinkommen zur Anerkennung und Vollstreckung des Urteile geschlossen. Die sich wandelnden Vereinbarungen zwischen den Staaten müssen berücksichtigt werden, wenn Gerichtsurteile international durchgesetzt werden sollen.



Eine geeignete Alternative zu einem Gerichtsverfahren kann daher ein Schiedsverfahren sein. Die Schiedssprüche werden in den meisten Staaten anerkannt und lassen sich oft einfacher vollstrecken als ein Gerichtsurteil.



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