Werbeaussage klimaneutral kein Wettbewerbsverstoß

Werbeaussage klimaneutral kein Wettbewerbsverstoß

ID: 2009206

Werbeaussage klimaneutral kein Wettbewerbsverstoß



(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)

(firmenpresse) - Nach einem Urteil des OLG Schleswig vom 30. Juni 2022 stellt die Werbeaussage "klimaneutral" keine Irreführung dar und verstößt nicht gegen das Wettbewerbsrecht (Az.: 6 U 46/21).



Der Klimawandel ist ins Bewusstsein vieler Verbraucher gerückt. Dementsprechend ist Klimaneutralität ein wichtiges Werbeargument. Verschiedene Wettbewerbsverbände haben schon gegen Werbeaussagen mit Klimaneutralität geklagt, wenn es keine näheren Erläuterungen dazu gibt, wie diese erreicht wird, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte



Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat nun eine solche Klage eines Wettbewerbsverbands zurückgewiesen. In dem zu Grunde liegenden Fall hatte ein Hersteller von Haushalts- und Hygieneartikeln auf eine bestimmte Müllbeutellinie neben seinem Markenlogo auch die Aussage "klimaneutral" aufgedruckt. Der klagende Wettbewerbsverband hielt das für irreführend. Verbraucher würden dies so verstehen, dass die Müllbeutel klimaneutral hergestellt würden. Tatsächlich würde die Klimaneutralität aber erst durch eine nachträgliche Kompensation erreicht. Darauf werde der Verbraucher nicht ausdrücklich hingewiesen und ein Verweis auf die Webseite des Herstellers sei nicht ausreichend, argumentierte der Wettbewerbsverband.



In erster Instanz folgte das Landgericht Kiel dieser Argumentation und verbot die Bewerbung der Müllbeutel mit der Aussage "klimaneutral". Im Berufungsverfahren sah dies das OLG Schleswig jedoch anders und kippte das Urteil. Die Werbeaussage "klimaneutral" sei nicht irreführend und verstoße nicht gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Es bestehe nicht die Gefahr, dass der Verbraucher fälschlich annehme, dass das Unternehmen ausschließlich klimaneutrale Produkte anbiete. Dies gelte umso mehr, wenn der Verbraucher mehrere Produktvarianten des Unternehmens unter derselben Kennzeichnung aber in unterschiedlichen Variationen nebeneinander präsentiert bekomme und die "klimaneutralen" Müllbeutel auch deutlich teurer seien als andere, so das OLG.





Die Aussage "klimaneutral" sei auch nicht irreführend, weil der Verbraucher ohne nähere Erläuterungen nicht wisse, wie die Klimaneutralität erreicht werde. Anders als der Begriff Umweltfreundlichkeit enthalte die Angabe Klimafreundlichkeit eine klare und überprüfbare Aussage. Dem Verbraucher werde durch die Angabe "klimaneutral" auf den Müllbeuteln eine Produktion mit ausgeglichener CO2-Bilanz versprochen, ohne näher darauf einzugehen, wie dies erreicht wird. Es sei aber unwahrscheinlich, dass der Verbraucher deshalb annehme, dass Müllbeutel ganz ohne CO2-Ausstoß produziert werden, so das OLG.



Im Wettbewerbsrecht erfahrene Rechtsanwälte beraten.



https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/wettbewerbsrecht.htmlWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

MTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH www.mtrlegal.com ist eine wirtschaftsrechtliche ausgerichtet Rechtsanwaltskanzlei. Die Anwälte beraten insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, Kapitalmarktrecht und Bankrecht, IT Recht, IP Recht und Vertriebsrecht. Mandanten sind nationale und internationale Gesellschaften und Unternehmen, institutionelle Anleger und Private Clients. MTR Rechtsanwälte sind international tätig und befinden sich in Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart.



PresseKontakt / Agentur:

MTR Rechtsanwälte
Michael Rainer
Konrad-Adenauer-Ufer 83
50668 Köln
info(at)mtrlegal.com
+49 221 9999220
https://www.mtrlegal.com



drucken  als PDF  an Freund senden  Inflation fördert Mangelernährung und Wohnungslosigkeit Zukunftsblick Kinderschutz und Deutscher Kinderschutzpreis im LIVE Stream
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 22.09.2022 - 09:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2009206
Anzahl Zeichen: 3074

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: +49 221 9999220

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 265 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Werbeaussage klimaneutral kein Wettbewerbsverstoß"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

MTR Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Wirecard - Anmeldung zum Musterverfahren ...

Anleger und Aktionäre der insolventen Wirecard AG haben noch knapp sechs Monate Zeit, sich dem Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) anzuschließen. Das Kapitalmarktrecht bietet mit dem Kapitalanleger-Musterverfa ...

Untreue im Wirtschaftsstrafrecht ...

Untreue ist ein zentraler Straftatbestand im Wirtschaftsstrafrecht und kann mit Geld- und Haftstrafen geahndet werden. Allerdings ist häufig strittig, ob Untreue vorliegt. Der Vorwurf der Untreue taucht im Wirtschaftsstrafrecht häufig auf. Wer ...

Alle Meldungen von MTR Rechtsanwälte


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z