Photovoltaikanlage: Wenn der Nachbar sich beschwert

Photovoltaikanlage: Wenn der Nachbar sich beschwert

ID: 2009576
(PresseBox) - Wann blendet eine Photovoltaik-Anlage? Für Anlageninhaber kann diese Frage zum Problem werden. In einem Nachbarschaftsstreit hat jetzt das Oberlandesgericht Braunschweig (OLG) ein Urteil gefällt. 

Was ist passiert?

Hintergrund der Entscheidung ist ein Nachbarschaftsstreit zwischen einem Photovoltaik-Anlageninhaber und seinem Nachbar. Dieser fühlte sich durch die Reflexion der Sonneneinstrahlung in „unzumutbarer Weise“ beeinträchtigt.

Nun sollte das Gericht feststellen, ob eine Beeinträchtigung überhaupt vorliegt und wenn ja, wie wesentlich diese für den Nachbarn ist.

Wann ist eine „wesentliche Beeinträchtigung“ gegeben?

Die konkreten Umstände des Einzelfalls sind hierbei entscheidend. Es gab daher einen Ortstermin.

Verbindliche Richtwerte, bei deren Überschreitung eine wesentliche Beeinträchtigung gegeben ist, gibt es offiziell nicht.

Ausschlaggebend ist jedoch,

wie lange eine Anlage blendet,

wie intensiv die Lichtreflexe sind und

wie sich das auf die Nutzung des betroffenen Grundstücks auswirkt.

Ob eine wesentliche Beeinträchtigung dann gegeben ist, entscheidet das Empfinden eines „verständigen Durchschnittsmenschen“.

OLG gab Klägern teilweise Recht

Dabei kam das OLG zu dem Entschluss, dass das Eigentum der Kläger zwar durch die Reflexion beeinträchtigt ist, jedoch nicht wesentlich genug, dass der Kläger ein Anrecht auf die Beseitigung beziehungsweise Unterlassung der Photovoltaik-Anlage verlangen kann (Urteil vom 14. Juli 2022, Az. 8 U 166/21).

„Es kommt mal wieder auf jeden Einzelfall an. Da der Gesetzgeber bisher auf die dringenden „modernen“ Beeinträchtigungen durch Lichtreflexe von Photovoltaikanlagen keine Grenzwerte bestimmt hat – wie es sie beispielsweise beim Thema Lärm gibt, hat das Gericht auf die „wesentliche Beeinträchtigung“ des 1900 in Kraft getretenen Bürgerlichen Gesetzbuchs verwiesen. Hier ist das Gericht dem bestellten Sachverständigen gefolgt, der lediglich eine „Aufhellung“ und keine „Blendwirkung“ feststellte. Aufgrund der drängenden Energiefragen und der weiteren Urbanisierung erwarten wir viele Einzelfallentscheidungen. Der Gesetzgeber sollte dazu allen Beteiligten Richtwerte an die Hand geben“, sagt Ecovis-Rechtsanwalt Christian Fiedler in Rostock.



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Revival Gold durchteuft bei Bohrungen auf Beartrack-Arnett 10,1 g/t Gold auf 11,4 m, enthalten in 115,4 m mit 3,5 g/t Gold Kein Vorsteuerabzug für Stromspeicher bei hundert Prozent Eigenverbrauch
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 23.09.2022 - 10:09 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2009576
Anzahl Zeichen: 2544

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Gudrun Bergdolt
Stadt:

Berlin


Telefon: +49 (89) 5898-266

Kategorie:

Finanzwesen



Diese Pressemitteilung wurde bisher 181 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Photovoltaikanlage: Wenn der Nachbar sich beschwert"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z