Photovoltaik-Anlagen: Steuerliche Begünstigung im Jahressteuergesetz 2022 geplant
ID: 2009578
Kleinere PV-Anlagen von der Einkommenssteuer befreit
Ab 2023 will die Regierung die Einnahmen und Entnahmen durch den Betrieb von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) von der Einkommenssteuer befreien. PV-Anlagenbetreiber müssen den Gewinn dann nicht mehr ermitteln. Davon sind Anlagen auf
Einfamilienhäusern bis 30 Kilowatt (peak) (=kW(p)),
Gewerbeimmobilien bis 30 kW(p) und
gemischt genutzte Gebäude mit Wohn- und Gewerbeeinheiten bis 15 kW(p) je Einheit
installierter Bruttoleistung betroffen.
Mit den neuen Regelungen will die Ampel-Koalition sowohl Immobilienbesitzer als auch Privatvermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften, Genossenschaften und Vermietungsunternehmen fördern. Die Regeln gelten für den Betrieb einer einzelnen Anlage oder mehrerer Anlagen bis maximal 100 kW(p). Dabei ist die Grenze pro Steuerpflichtigem – natürliche Person oder Kapitalgesellschaft – oder pro Mitunternehmerschaft zu prüfen.
Bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften führt der Betrieb dieser kleinen PV-Anlagen nicht zu einer gewerblichen Infektion der Vermietungseinkünfte. Sie müssen künftig keine steuerlichen Nachteile befürchten, wenn sie Mieter künftig mit selbst produziertem Strom versorgen.
Für Lieferung und Installation fällt keine Umsatzsteuer an
Künftig können sich Personen die Anlagen mit einer Umsatzsteuer von null Prozent liefern und installieren lassen, wenn diese 30 kW(p) nicht überschreiten. Es fällt keine Vorsteuer mehr an, wodurch sich auch der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung nicht mehr lohnt. Voraussetzung für die Anwendung des Nullsteuersatzes ist die Installation einer Anlage, die die obigen Kriterien erfüllt.
„Es bleibt abzuwarten, ob die geplanten Änderungen ihren Weg in das Jahressteuergesetz finden“, sagt Ecovis-Steuerberater Oliver Braun in Grafing. „Klar ist, dass die steuerlichen Begünstigungen für die Energiewende in Deutschland einen wichtigen Beitrag leisten können.“
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 23.09.2022 - 10:06 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2009578
Anzahl Zeichen: 2445
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Gudrun Bergdolt
Stadt:
Berlin
Telefon: +49 (89) 5898-266
Kategorie:
Finanzwesen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 203 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Photovoltaik-Anlagen: Steuerliche Begünstigung im Jahressteuergesetz 2022 geplant"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).