3x3 Tipps zum Mietwagen-Urlaub: Buchung, Abholung und Rückgabe leicht gemacht
In nur sechs Wochen beginnen in einigen Bundesländern die Sommerferien. Wer einen Urlaub mit dem Mietwagen plant, sollte bei Buchung, Abholung und Rückgabe des Fahrzeugs bestimmte Dinge beachten. billiger-mietwagen.de nennt die jeweils drei wichtigsten Tipps, damit der Mietwagen-Urlaub garantiert entspannt wird:
Buchung
- Früh buchen heißt sparen: In der Hochsaison sind Last Minute-Buchungen besonders teuer. Wer rechtzeitig bucht, spart Geld für die Urlaubskasse.
- Auf Versicherung achten: Muss der Reisende bei einem Schaden die Selbstbeteiligung tragen, kann dies bei einem Kleinwagen bis zu 2000 Euro kosten. Für einen geringen Aufpreis bekommen Kunden ein Angebot ohne Selbstbeteiligung, am besten inklusive Glas-Reifen-Schutz.
- Tankregelung und Kosten für Zubehör beachten: Kunden sollten die Miet-Details prüfen: Muss die erste Füllung verpflichtend gekauft und der Wagen wieder leer zurückgegeben werden? Ein Mietangebot mit der Regelung "mit vollem Tank abholen, mit vollem Tank zurückgeben" ist eventuell günstiger. Auch Preise für Extras wie Kindersitze oder Navigationssysteme werden in den Details genannt. Zubehör buchen Kunden am besten gleich zum Mietwagen dazu - nicht erst bei Abholung.
Abholung
- Vorsicht mit Zusatzleistungen: Verkauft der Autovermieter vor Ort Zusatzleistungen wie weitere Versicherungen, sollte der Kunde überlegen, ob er diese wirklich benötigt. Hat er z.B. bereits ein Paket ohne Selbstbeteiligung gebucht, ist eine zusätzliche Versicherung dafür sinnlos.
- Vorm Unterschreiben Vertrag lesen: Trotz Hektik am Schalter sollten Urlauber für sich die wichtigsten Fragen klären: Sind alle gewünschten Personen als Fahrer eingetragen? Werden durch Unterschrift kostenpflichtige Zusatzleistungen gebucht?
- Den Wagen prüfen: Funktionen und Zubehör wie Licht, Bremsen, Klimaanlage, Ersatzreifen und voller Tank sollte der Reisende beim Abholen kontrollieren. Schäden wie Kratzer oder Beulen am Wagen oder im Innenraum müssen im Mietvertrag genannt sein, sonst haftet der Kunde selbst.
Rückgabe
- Pünktlich abgeben: Bei verspäteter Rückgabe kann der Vermieter einen vollen Miettag zusätzlich berechnen.
- Selbst volltanken: Vor der Rückgabe sollte der Kunde je nach Vereinbarung volltanken und den Beleg aufheben. Tankt der Vermieter für den Kunden, wird es sehr teuer.
- Rückgabebescheinigung verlangen: Urlauber sollten sich bescheinigen lassen, dass der Wagen vom Vermieter ohne zusätzliche Schäden zurückgenommen wurde.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Das Portal www.billiger-mietwagen.de bietet einen schnellen Überblick über die Angebote der größten Mietwagenanbieter weltweit. Alle Zusatzgebühren werden dem Verbraucher sofort mitgeteilt. Im Oktober 2008 kürte "GEO Saison" die Seite zum Testsieger für Mietwagenanbieter im Internet. billiger-mietwagen.de setzt auf Service und wurde 2010 für seine Qualität und Sicherheit zum fünften Mal in Folge mit dem TÜV-Siegel "s(at)fer-shopping" zertifiziert. Jedes Angebot muss sich außerdem dem Urteil der Kunden stellen. 70.000 Kunden haben die Angebote bereits bewertet und damit eine weitere Orientierung für die Nutzer geschaffen.
Frieder Bechtel, Tel.: 0221/27240-808, presse(at)billiger-mietwagen.de
Dompropst-Ketzer-Str. 1-9, 50667 Köln, Fax: 0221/27240-829
http://www.billiger-mietwagen.de
Datum: 18.05.2010 - 17:07 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 201106
Anzahl Zeichen: 2904
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Herr Frieder Bechtel
Stadt:
Köln
Telefon: 0221/27240-808
Kategorie:
Urlaub & Reisen
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 18.03.2010
Diese Pressemitteilung wurde bisher 564 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"3x3 Tipps zum Mietwagen-Urlaub: Buchung, Abholung und Rückgabe leicht gemacht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
billiger-mietwagen.de (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).