Rechtsschutzversicherung: Umfang des Schadensersatz-Rechtsschutzes

Rechtsschutzversicherung: Umfang des Schadensersatz-Rechtsschutzes

ID: 201310

Im täglichen Leben kann es immer zu Schadenssituationen kommen, die einen Ersatzanspruch rechtfertigen. Oftmals muss man gerichtlich vorgehen. Die Kosten werden in der Regel von einer Rechtsschutzversicherung übernommen.



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(firmenpresse) - Der Schadensersatz ist der materielle oder ideelle Ausgleich für einen erlittenen Schaden. Im Bereich vom Schadensersatz-Rechtsschutz sind Schadensersatzansprüche versichert, die nicht auf einer Vertragsverletzung oder einer Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen.

Bei einem Verkehrsunfall wird der Pkw von Hannelore K. so stark beschädigt, dass eine Reparatur nicht mehr möglich ist. Für die Zeit des Ausfalls muss Hannelore K. einen Mietwagen in Anspruch nehmen. Die Versicherung des Unfallgegners erkennt die Höhe der Kosten nicht an. Hier kommt der Schadensersatz-Rechtsschutz ins Spiel. Aber auch, wenn es durch den Unfall zu einer Schmerzensgeldforderung kommt oder die Höhe etwaiger Reparaturkosten nicht anerkannt wird, ist die Rechtsschutzversicherung von großer Bedeutung.

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Werner P. geht morgens um halb acht aus dem Haus, um zu seiner Arbeitsstätte zu gelangen. In der Nacht hat es geschneit und die Wege sind vereist. Trotz größter Sorgfalt auf dem Weg zur Bushaltestelle stürzt er auf dem Gehweg, wo ein Teil nicht abgestreut ist. Er bricht sich den Oberschenkel und ein Krankenhausaufenthalt sowie eine mehrwöchige Heilbehandlung sind die Folgen. Da der Gehweg an der Unfallstelle nicht gestreut war, versucht Werner P. Schadensersatz beim Hauseigentümer des betreffenden Grundstückes einzuklagen. Werner P. genießt die Absicherung durch seine Rechtsschutzversicherung, die den Schadensersatz-Rechtsschutz beinhaltet.

Sommerzeit ist Biergartenzeit. Unter freien Himmel genießen zahlreiche Besucher im Biergarten bei Bier und Wein den Auftritt eines Schlagersängers. Volker D. ist auch dabei du sitzt mit seinen Freunden am Biertisch. Am Nachbartisch geht es ebenfalls munter zu und plötzlich stürzt ein Besucher, der auf der Bank am Nachbartisch gestanden hat, rücklings auf Volker D. Dieser erleidet eine Platzwunde am Kopf durch den Bierkrug des anderen Gastes, weiterhin ist sein kompletter Anzug Bier getränkt. Im Rahmen seiner Rechtsschutzversicherung möchte Volker D. seine Ansprüche gegenüber dem anderen Besucher geltend machen. Seine Rechtsschutzversicherung wird auch hier den Fall übernehmen, da hier der Schadensersatz-Rechtsschutz berührt wird.



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Datum: 19.05.2010 - 10:47 Uhr
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